Das regionale Verwaltungsgericht der Lombardei bestätigt die Autonomie der biomedizinischen Labortechniker im Gesundheitswesen

Das regionale Verwaltungsgericht der Lombardei bestätigt die Autonomie der biomedizinischen Labortechniker im Gesundheitswesen
Das regionale Verwaltungsgericht der Lombardei bestätigt die Autonomie der biomedizinischen Labortechniker im Gesundheitswesen

MAILAND (ITALPRESS) – Die Koordination der Orden der Gesundheitstechniker für medizinische Radiologie und technische Gesundheitsberufe, Rehabilitation und Prävention (TSRM und PSTRP) der Lombardei „feiert mit großer Zufriedenheit den Sieg, der in Bezug auf acht beim regionalen Verwaltungsgericht eingereichten Berufungsverfahren errungen wurde.“ auf der Figur des Biomedical Laboratory Health Technician (TSLB)“. Die Koordination selbst hat dies in einer Mitteilung kommuniziert. Die Entscheidungen des TAR haben die Notwendigkeit hervorgehoben, dass private Laboratorien eine Mindestanzahl an im Berufsregister des TSLB eingetragenen Gesundheitsfachkräften einstellen müssen, um die institutionelle Akkreditierung aufrechtzuerhalten, und würdigen damit die zentrale Rolle des Labortechnikers innerhalb des Sozialsystems – Regional Health. „Dieser Sieg stellt einen Meilenstein für das Berufsprofil des biomedizinischen Labor-Gesundheitstechnikers und für das gesamte Gesundheitssystem der Lombardei dar“, erklärt Diego Catania, Präsident des TSRM und des PSTRP-Ordens von Mailand, Como, Lecco, Lodi, Monza, Brianza und Sondrio . „Die Urteile bekräftigen den Wert der Autonomie und beruflichen Verantwortung des TSLB und stellen sie als Garantie für die Genauigkeit der Dienstleistungen und die Qualität der für die betreute Person erbrachten Dienstleistungen dar.“ Dieses wichtige Ergebnis – wie in der Mitteilung weiter erläutert wird – ist das Ergebnis der Synergie zwischen der Ordensinstitution und der Region Lombardei und erfolgte unter direkter Beteiligung des Rechtsberaters der Orden TSRM und PSTRP der Lombardei, Rechtsanwalt Carlo Piccioli. „Das ist ein historisches Urteil“, kommentiert der Anwalt. „Durch die Ablehnung von bis zu acht Beschwerden wegen Unzulässigkeit und Unzulässigkeit akzeptierte die TAR die These der Anordnungen voll und ganz und stellte ohne jeglichen Zweifel fest, dass „mit der Reform von 2018 der Beruf des TSLB zu einem Beruf geworden ist, der den in den betreffenden Fällen eingetragenen Personen vorbehalten ist.“ Berufsregister, auf das nur Absolventen der Biomedizinischen Labortechniken zugreifen können, nicht jedoch Absolventen der Biowissenschaften oder Biologie. Das Ergebnis könnte nicht klarer sein: Nur wer im TSLB-Register eingetragen ist, kann den Beruf ausüben. Der Wert des Ausbildungs- und Qualifizierungsprozesses, der durch die Aufnahme in den Orden zertifiziert wird, wird somit voll und ganz anerkannt.“ „Ich freue mich, dass die Institution, die uns vertritt, sich für die Professionalität des Labortechnikers eingesetzt hat“, erklärt Fabio Corbino, Präsident der TSLB-Registerkommission von Mailand. „Die Entscheidung des TAR legt einen unantastbaren Aktionsradius für die TSLB fest, legt Wert auf ihre spezifischen Fähigkeiten und setzt einer möglichen Beeinträchtigung durch andere Berufsprofile eine klare Grenze.“ Luigi Peroni, Koordinator der TSRM- und PSTRP-Verordnungen der Lombardei, zeigt sich ebenfalls zufrieden mit den TAR-Entscheidungen: „Wir danken der Region Lombardei für den Geist der Zusammenarbeit, der von der Bereitschaft zeugt, die konkreten Fälle sorgfältig zu analysieren und die Angemessenheit zu überwachen.“ Leistung”. Ein bedeutender Schritt in Richtung der vollständigen und endgültigen Anerkennung der Fähigkeiten und der Autonomie von Gesundheitstechnikern im biomedizinischen Labor, der die Gültigkeit der geltenden Vorschriften und die Notwendigkeit, diese zu respektieren, um eine hervorragende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, bestätigt. – Foto: TSRM und PSTRP Bestellen Sie Pressebüros von Mailand, Como, Lecco, Lodi, Monza, Brianza und Sondrio – (ITALPRESS). col4/com 14.06.24 16:43

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