Bradyseism, die Region Kampanien, legt die Beiträge für die unabhängige Unterbringung von Vertriebenen fest

Mit einer Mitteilung der Region Kampanien wurden weniger als einen Monat nach dem Erdbeben der Stärke 4,4 in den Campi Flegrei die beitragsfähigen Ausgaben für die Unterstützung der Bevölkerung festgelegt, die nach dem Erdbeben vom 20. Mai aus beschädigten Gebäuden vertrieben wurde.

Auf der Grundlage der Ereignisse in Notsituationen und der ergriffenen Maßnahmen wurde im Einvernehmen mit dem Ministerium für Katastrophenschutz, der Präfektur Neapel und den beteiligten Gemeinden die Unterstützung von Familien genehmigt, deren Hauptwohnsitz, gewöhnlicher und dauerhafter Wohnsitz zerstört wurde ganz oder teilweise geräumt wurde oder in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der zuständigen Behörden geräumt wurde. Der Beitrag für unabhängige Unterkünfte beträgt: 400 Euro für Einfamilienhäuser, 500 Euro für Familien mit zwei Wohneinheiten, 700 Euro für Familien mit drei Wohneinheiten, 800 Euro für Familien mit vier Wohneinheiten, bis zu einem Höchstbetrag von 900 Euro Euro pro Monat für Familien mit fünf oder mehr Wohneinheiten. Befinden sich in der Familiengemeinschaft Menschen über 65 Jahre, die behindert sind oder deren Invaliditätsgrad mindestens 67 % beträgt, kann für jedes der oben genannten Themen, auch darüber hinaus, ein zusätzlicher Beitrag von 200,00 € pro Monat gewährt werden Höchstgrenze von 900,00 € pro Monat für die Familieneinheit. Die wirtschaftlichen Leistungen können ab dem in der Räumungs- bzw. Räumungsbestimmung genannten Datum gewährt werden, bis die Voraussetzungen für die Rückkehr in die Wohnung erfüllt sind oder eine andere stabile Unterkunft geschaffen wurde, spätestens jedoch bis dahin sechs Monate. Der Beitrag kann nicht anerkannt werden, wenn die Gemeindeverwaltung die Bereitstellung einer unentgeltlichen Unterkunft sicherstellt. Es ist außerdem zu beachten, dass der Beitrag auch denjenigen anerkannt werden kann, die eine Hotelübernachtung in Anspruch genommen haben: in diesem Fall mit Wirkung ab dem Datum des Verlassens der betreffenden Einrichtungen. Abschließend möchten wir Sie daran erinnern, dass es in der Verantwortung der Gemeinden liegt, alle vorbereitenden Voruntersuchungen zur Identifizierung der Leistungsempfänger, zur Überwachung des Fortbestehens der erforderlichen Anforderungen und zur Auszahlung der Beiträge an die oben genannten Familien durchzuführen. nach Abschluss der erforderlichen Vorprüfungen.

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