Mailand, Bereich B, Änderungen ab heute: Was ist ab dem 16. Juni neu?

Mailand, Bereich B, Änderungen ab heute: Was ist ab dem 16. Juni neu?
Mailand, Bereich B, Änderungen ab heute: Was ist ab dem 16. Juni neu?

Heute starten, Sonntag, 16. Juni, kommen wichtige Neuigkeiten für das Mailänder Verkehrssystem. Tatsächlich wurden einige Änderungen in Bezug auf die verkehrsberuhigte Zone (Ztl) eingeführt, die einen großen Teil des Territoriums der Mailänder Hauptstadt betreffen werden. Die Gemeinde hat beschlossen, das Antragsverfahren zu vereinfachen Ausnahmen für den Zugang zum Bereich B für verbotene Fahrzeuge, die jedoch Anspruch auf Einfahrtstage haben, was den Prozess vereinfacht.

Die Nachrichten

Daher reicht es ab heute aus, diese neue Funktion durch Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Online-Dienst zu aktivierenBereich B. Rufen Sie dort einfach die „Automatische Erkennung von Freitagen“ auf, um eine Korrektur der Zulassungen zu erhalten. Das ist ein Fortschritt. Bisher war die Registrierung für den Online-Dienst „Area B“ tatsächlich verpflichtend und erforderte für jeden Eintrag eine Ausnahmegenehmigung. Eine Anmeldung reicht aus. Die automatische Erkennung wird aktiviert, nachdem Ihre persönlichen Daten mit dem Nummernschild des Autos verknüpft wurden.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Bereich B im Gegensatz zu Bereich C von Montag bis Freitag von 7.30 bis 19.30 Uhr (außer an Feiertagen) geöffnet und nicht geöffnet ist Zahlung. Aber welche Autos haben Zugang?

Fahrzeuge, zu denen der Zutritt gestattet ist

Euro-3-Benzinautos haben bis dahin eine Zufahrtsberechtigung zum Bereich B 30. September 2025. Anschließend werden der Euro 4-Benziner und der Euro 6-Leichtdiesel ABC bis 2019 erhältlich sein 30. September 2028. Euro-6-Diesel-D_TEMP- und Euro-6-Diesel-D-Fahrzeuge haben bis zum 30. September 2030 freien Zugang. Schließlich ist der Zugang auch nach dem Datum möglich 30. September 2030 Euro 5- und 6-Benzinfahrzeuge, LPG-, Methan- und Bi-Fuel-Fahrzeuge, Hybrid- und Elektrofahrzeuge.

Hinsichtlich Motoren und MopedsBis zum 30. September 2025 haben Euro 2- und 3-Zweitaktfahrzeuge, Euro 2- und 3-Dieselfahrzeuge oder Euro 0-, 1- und 2-Viertakt-Benzinfahrzeuge bis zum 30. September Zugang zum ZTL 2028. Zweitaktfahrzeuge der Klasse Euro 4 bzw. Dieselfahrzeuge der Klasse Euro 4, 5 haben bis zum 30. September 2030 Zugangsrecht.

Ab diesem Datum sind auch Zweitaktmotoren und Mopeds der Euro 5-Klasse, 4-Takt-Benzinmotoren und Mopeds der Euro 4- und Euro 5-Klasse sowie Elektro- oder Hybridfahrzeuge sowie LPG-, Methan- oder Bi-Fuel-Fahrzeuge zugelassen .

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