Ergänzungen zur Reduzierung der Wartelisten, neue Regelung

Vor einigen Tagen genehmigte die Asrem mit einem Beschluss des Generaldirektors Giovanni Di Santo die neue Unternehmensordnung zur Regelung zusätzlicher Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung des Gesundheitswesens.
Das Dokument wurde auch von den Gewerkschaftsorganisationen unterzeichnet.
Dabei handelt es sich um ergänzende Dienstleistungen zu den regulären institutionellen Aktivitäten, die das Unternehmen von seinen Mitarbeitern verlangt, um Wartelisten zu verkürzen und die Notwendigkeit einer vorübergehenden Ausweitung der Aktivität oder bei Vorliegen eines Mangels an medizinischem und medizinischem Personal und Unmöglichkeit zu bewältigen Es ist auch vorübergehend erforderlich, die entsprechenden Stellen mit Personal zu besetzen, das über die gesetzlichen Anforderungen verfügt, was es nicht ermöglicht, wesentliche Funktionalitätsniveaus der Dienste sicherzustellen.
Die Notwendigkeit, die bisher geltenden Regeln zu aktualisieren, ergab sich aus der Anwendung des neuen nationalen Tarifvertrags im Gesundheitsbereich und insbesondere aus der Bestimmung über die Festlegung einer Ausgabenobergrenze für 2024 auch im Verhältnis zu den im Jahr 2021 anfallenden Kosten wie die Nachrichten rund um die Arbeitszeit.
Die zusätzliche Tätigkeit kann, wie wir im Dokument lesen, nur innerhalb der Einsatzdisziplin (auch in einem anderen Gebietshauptquartier) oder in gleichwertigen Disziplinen durchgeführt werden. An der Zusatztätigkeit können medizinische und veterinärmedizinische Führungskräfte sowie Leiter von Gesundheitsfunktionen auf unbefristeter oder unbefristeter Basis teilnehmen. Sie müssen jedoch eine Vollzeitbeziehung haben und sich für die Exklusivitätsregelung entschieden haben. Darüber hinaus dürfen Sie von einer auch nur vorübergehenden Ungeeignetheit für die auf institutioneller Basis ausgeübten Funktionen befreit sein und dürfen im Bezugsmonat aus keinem Grund von einer Arbeitszeitverkürzung profitieren (Gesetz 104, Mutterschafts- oder Vaterschaftsrechte, politischer Auftrag).
Was die Intramoenia anbelangt, legt die Verordnung fest, dass die zusätzlichen Dienstleistungen nicht zu Situationen führen dürfen, die die normale Ausübung der institutionellen Tätigkeit beeinträchtigen, die der Arbeitnehmer vorrangig gewährleisten muss. Schließlich ist „angesichts der anhaltenden Wartelisten, die die durch die regionale Gesetzgebung festgelegten Zeiten kontinuierlich überschreiten, die zusätzliche Tätigkeit als vorbeugende Maßnahme vorrangig gegenüber der verbleibenden innerbetrieblichen freiberuflichen beruflichen Tätigkeit zu betrachten.“

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