Ombudsmann: Im Jahr 2023 wurden 447 Dossiers eröffnet, 41 % davon betrafen das Rechtssystem

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Präsentiert von Ombudsmann Heute Morgen wurde auf einer Pressekonferenz in der Sala Donna (ehemals Sala Rosa) der Region in Trient der Jahresbericht 2023 vorgestellt. Die Darstellung der Tätigkeit des auf dem Rat basierenden Gremiums ist in Übereinstimmung mit dem Provinzgesetz 28/1982 vorgesehen.

Was die numerischen Daten in der Reihenfolge betrifft Zu den im Jahr 2023 durchgeführten Aktivitäten gehören: 447 offene Dossiers (im Jahr 2022 waren es 589), 435 archivierte Dossiers, 487 von den Eingriffen des Bürgerbeauftragten betroffene Einrichtungen und 773 Mitteilungen (Besprechungen, schriftliche und telefonische Kommunikation, Korrespondenz und verschiedene an Bürger gerichtete Interventionen).

Die betreffenden Anträge in 41 % der Fälle das Rechtssystem, für 17 % soziale und kulturelle Dienstleistungen, für 27 % das Territorium und die Umwelt (deutlich erhöht ab 2022) und für 15 % die Wirtschaft und Arbeit.

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Die Sitzung wurde vom Präsidenten der eröffnet Provinzrat Claudio Soini der sich beim Anwalt für die geleistete Arbeit bedankte Gianna Morandi, Nachdem sie das Ende ihrer Rolle in dem im Palazzo Trentini ansässigen Gremium erreicht hatte, betonte sie die Bedeutung dieser Rolle als Garantie und freier Bezugspunkt für die Bürger.

Kein Hinweis wurde übersehen auf die während der Pandemie durchgeführten Aktivitätena, unter schwierigen Bedingungen, betonte der Präsident, der daran erinnerte, dass die Tätigkeit eines Bürgerbeauftragten eine Aufgabe ist, die große Sensibilität und Professionalität erfordert.

Anschließend erinnerte er an die wichtigen Arbeiten zum Zugang zu Dokumenten und schloss seine Rede mit einem Appell an die Kommunen damit sie sich einigen, um sicherzustellen, dass alle Bürger gleichermaßen geschützt sind (137 der 166 Gemeinden haben eine Vereinbarung, bald werden es 138 sein).

Die dem Ombudsmann im Jahr 2023 zur Kenntnis gebrachten Themen umfassen ein breites Themenspektrum: Gesundheit, Sozialhilfe, soziale Sicherheit, Steuern, Stadtplanung, Verwaltungsverfahren, Zugang zu Dokumenten, Korruptionsbekämpfung, Gleichstellung der Geschlechter, Verwaltungssanktionen usw.

Die von den Interventionen des Bürgerbeauftragten betroffenen Unternehmen sind: Teil des integrierten öffentlichen Systems der Provinz: Provinz und verwandte Instrumentalkörperschaften (z. B. Itea, Apss usw.), Gemeinden, Gemeinden, Manager des öffentlichen Dienstes. Der Bürgerbeauftragte kann auch gegen periphere staatliche Verwaltungen vorgehen, die auf die territorialen Bereiche ihrer jeweiligen Zuständigkeit beschränkt sind, mit Ausnahme derjenigen, die in den Bereichen Verteidigung, öffentliche Sicherheit und Justiz tätig sind.

Was die im Bericht hervorgehobenen Themen betrifft, Der Bürgerbeauftragte konzentrierte sich auf die Frage der Transparenz der öffentlichen Verwaltung. Angesichts kritischer Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anwendungserfahrung ergaben, machte es insbesondere auf die Institution des Zugangs zu Dokumenten und den damit verbundenen Rechtsbehelf aufmerksam, der darin besteht, gegen die von den öffentlichen Verwaltungen beschlossene Zugangsverweigerung beim Bürgerbeauftragten Berufung einzulegen.

Die Regelungen zum Zugang zu Dokumenten sind komplex. Es gibt verschiedene Arten des Zugangs, die durch Annahmen, Grenzen (denken Sie zum Beispiel an den Datenschutz) und differenzierte Verfahrensartikulationen gekennzeichnet sind, die durch die gesetzlichen und regulatorischen Quellen definiert werden. Die Entscheidungen des Bürgerbeauftragten, die Beschwerden anzunehmen, sind eine Folge eines Verstoßes gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Dokumenten im Sinne der Rechtsprechung.

Oftmals ist die Zugangsverweigerung nicht begründet oder enthält einen fiktiven Grund. Häufig handelt es sich dabei um eine stillschweigende Ablehnung, die auf den fruchtlosen Ablauf der dreißigtägigen Frist ab Einreichung des Antrags zurückzuführen ist. Es mangelt auch nicht an Fällen, in denen der Bürger trotz Annahme der Beschwerde nicht in der Lage ist, die angeforderten Unterlagen zu erhalten, wodurch einerseits eine Institution – die Berufung an den Bürgerbeauftragten – zunichte gemacht wird, die sich durch Unentgeltlichkeit, Schnelligkeit, Informalität, die andererseits den Bürger dazu zwingt, sich an die TAR zu wenden.

Anders ist also die Position der Stadträte, für die der Zugang zu Dokumenten für das Mandat des Stadtrats von wesentlicher Bedeutung ist. Da die Vertreter einer gewählten Versammlung nicht über den Rechtsbehelf verfügen können, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden, schützt der Bürgerbeauftragte sie bei Vorliegen der Voraussetzungen dadurch, dass er Interventionen allgemeiner Art gegenüber der betreffenden Verwaltung formuliert, und zwar insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Dokumenten .

Im Jahr 2023 wird der Ombudsmann schloss sechzehn Berufungsverfahren gegen die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten ab. Von sechzehn Entscheidungen erklärten acht die Weigerung für rechtswidrig und gaben daraufhin der Berufung statt. Hinzu kommen die Interventionen allgemeiner Art in Bezug auf den Zugang zu Dokumenten, insgesamt einundzwanzig – nicht auf den Rechtsbehelf zurückzuführen –, die der Bürgerbeauftragte auf Antrag von Bürgern oder Gemeinderäten gegenüber den betroffenen Verwaltungen formuliert.

Ein weiteres wiederkehrendes Thema ist die mangelnde Reaktion der öffentlichen Verwaltung auf Anträge von Bürgern. Oft flüchtet sich die Verwaltung in Stille und Trägheit. Das ist das Berühmteste „Gummiwand” was sich gegen jeden Kontaktversuch, jede Bitte um Erklärungen richtet und im Wesentlichen jede Form einer vernünftigen Diskussion behindert. Das ist tadelnswertes Verhalten.

Der Bürgerbeauftragte erinnerte an die Leitlinien der Rechtsprechung, nach denen die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet, auf Antrag der betroffenen Partei eine ausdrückliche Regelung zu treffen, zurückzuführen auf die Grundsätze der Transparenz und der guten Verwaltung gemäß Art. 97 der Verfassung nicht nur in den gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen, sondern auch dann, wenn Gründe der Gerechtigkeit und Billigkeit den Erlass einer Maßnahme erfordern und in jedem Fall in Fällen, in denen ein berechtigtes Vertrauen darauf besteht, dass die Privatperson den Inhalt kennt und Gründe für die Entscheidungen der Verwaltung, wie auch immer sie sein mögen, angesichts unauflöslicher Pflichten zur Korrektheit, die auch öffentliche Ämter belasten.

Der Bürgerbeauftragte hat bei verschiedenen Gelegenheiten das Verhalten einiger Verwaltungen verurteilt neigen dazu, hinderlich oder auf jeden Fall unmotiviert zögerlich, wenn nicht sogar geradezu hinderlich zu sein – im Widerspruch zu den Pflichten zur Korrektheit und zum guten Glauben – und zielen im Wesentlichen darauf ab, die Ausübung von Rechten vorgetäuscht zu lähmen oder jedenfalls die Definition auf unbestimmte Zeit zu verlängern der von Bürgern im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften formulierten Anträge.

In den betreffenden Fällen ging es unter anderem darum, Verhaltensweisen, die das Vertrauen beeinträchtigen (nicht schuldig), die von den betreffenden Verwaltungen als Reaktion auf spezifische Pflichten der Bürger erstellt wurden – einschließlich (auch) der Zahlung von Gebühren –, ohne dass ihnen eine Impulshandlung im Hinblick auf das Vorermittlungsverfahren der in die Zuständigkeit der Bürger fallenden Tätigkeit gefolgt ist die Verwaltung, indem sie jeden Kontakt zwischen dem Bürger und dem Bürgerbeauftragten heimlich vermeidet.

Der Ombudsmann befasste sich auch im Jahr 2023 mit dem Digitalisierungsprozess. der öffentlichen Verwaltung. Die Garantiestelle erkennt an, dass die digitale Interaktion einerseits – in einem sich wandelnden Kontext der öffentlichen Verwaltung – dazu beiträgt, die Entscheidungsprozesse der öffentlichen Verwaltung zu vereinfachen, zu beschleunigen und transparent zu machen und damit die Qualität und Effizienz zu verbessern Andererseits muss die digitale Verwaltung eine inklusive, offene, zugängliche und transparente Verwaltung anstreben, die die Entstehung von Ungleichheiten vermeidet.

Denken wir über die Kategorien nach, die am stärksten der Gefahr der digitalen Ausgrenzung ausgesetzt sind: Ältere Menschen, Behinderte, Einwanderer, Inhaftierte und allgemein Menschen, die aufgrund ihres schlechten Schul- und Bildungsniveaus nicht in der Lage sind, IT-Tools zu nutzen. Die Initiative der Verwaltungen, die den Bürgern Unterstützungs- und Unterstützungspersonen zur Verfügung gestellt haben, die somit in der Lage sind, digital mit der öffentlichen Einrichtung in Kontakt zu treten, erscheint daher ausgesprochen begrüßenswert.

Zahlreiche Bürger haben darauf aufmerksam gemacht Kritische Fragen des Ombudsmanns im Zusammenhang mit der Anwendung von IMIS durch Kommunen. Die Probleme stehen im Zusammenhang mit einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (209/2022), das es Personen, die durch eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft verbunden sind, erlaubt, unter bestimmten Bedingungen ihren Wohnsitz zu trennen und von zwei separaten Ausnahmen für einen ersten Wohnsitz zu profitieren.

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