Guidonia – Verbotener Verkauf von Glas- und Aluminiumgetränken: der Sicherheitsplan für Europäer

Guidonia – Verbotener Verkauf von Glas- und Aluminiumgetränken: der Sicherheitsplan für Europäer
Guidonia – Verbotener Verkauf von Glas- und Aluminiumgetränken: der Sicherheitsplan für Europäer

In der Zeit vom 15. Juni bis 9. Juli 2024 finden in Guidonia Montecelio, „Summer Beer Colleverde“ und „R-estate“ einige Sommervorführungen und -veranstaltungen statt, auf denen Großbildschirme für die Übertragung von Fußballspielen vorhanden sind ein bemerkenswerter Zustrom von Menschen.

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In Anbetracht der Tatsache, dass unter solchen Umständen und infolge des weit verbreiteten Konsums von Alkohol und Spirituosen die Gefahr von Gefahren durch das Zerdrücken von Glasflaschen und Aluminiumdosen, die manchmal als stumpfe Gegenstände verwendet werden, zunimmt und dass dies die Notwendigkeit mit sich bringt, alle nützlichen Elemente zu übernehmen alle Aspekte des öffentlichen Interesses in Einklang zu bringen, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie derjenigen im Zusammenhang mit städtischem Anstand; In Anbetracht der Tatsache, dass die von der Veranstaltung genutzten Räume normalerweise von schutzbedürftigen Personen wie Kindern und älteren Menschen genutzt werden;

Die Gemeinde ordnet dvom 15. Juni bis 9. Juli 2024, jeweils von 18.00 bis 5.00 Uhr nächster Tag das Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Getränken in Glasbehältern und Aluminiumdosen durch jedermann, auch an Automaten oder in privaten Clubs, öffentlichen Einrichtungen oder Beherbergungsbetrieben, sowie der Besitz von Getränken in Glasbehältern und zum Zweck des unmittelbaren Verzehrs Aluminiumdosen, das Servieren von Getränken in Glasbehältern und Aluminiumdosen durch jedermann mit den einzigen unten aufgeführten Ausnahmen:

  • durch Bedienung am Tisch innerhalb oder außerhalb der Geschäftsräume mit der Verpflichtung der Betreiber, die hierfür verwendeten Glasbehälter und Aluminiumdosen nach Beendigung des Verzehrs unverzüglich zu entfernen.
  • zum Servieren von Kaffee an der Theke oder am Tisch in kleinen Glasbechern für den üblichen gewerblichen Gebrauch.

Das oben genannte Verbot gilt in den von den Ereignissen betroffenen und angrenzenden Gebieten und somit in dem Bereich, der zu den folgenden Straßen gehört:

– Viale Monte Bianco, Via Monte Grappa, Via Monte Gran Paradiso;

– Viale Roma (Kreuzung von P.za Baracca und Kreuzung von Via C. Ferrari), P.za Baracca, Viale dell’Unione, Via Visintini, Via Maddalena, Via Lunardi, Via Chiorboli, P.za Matteotti, Via Leonardo da Vinci , Via Marconi, Via Douhet, Via Olivari, Via Moreno, L.go M. Simone, L.go Duca d’Aosta, innerhalb der öffentlichen Parks (P.za Caduti di Nassiriya, Pineta Comunale), Via Del Prete, Via Pezzi , Via Montelucci, L.go Gramsci;

Die Verantwortung für die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe zwischen 25,00 und 500,00 Euro geahndet und allen Personen, bei denen festgestellt wird, dass sie gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen haben, gesamtschuldnerisch auferlegt, es sei denn, es handelt sich um eine Straftat.

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