Prato, nicht autorisierte ausländische Spieleplattformen: 15 Computer beschlagnahmt

RASEN – Unter den Aktionslinien, die von der Provinzkommandantur der Guardia di Finanza von Prato gefördert werden, um den Schutz der sozioökonomischen Interessen zu gewährleisten, die den Bezirk Prato unterstützen, wurde dem Glücksspiel- und Wettsektor stets besondere Aufmerksamkeit gewidmet. In diesem Zusammenhang überschneidet sich der Schutz, der zur Gewährleistung der Staatseinnahmen geschaffen wurde, mit der immer stärker werdenden Notwendigkeit, die öffentliche Gesundheit zu schützen, insbesondere im Hinblick auf das Phänomen der Spielsucht.

In diesem Zusammenhang haben die Grünen Basken von Prato im Hinblick auf die Stärkung der Kontroll- und Bekämpfungsdienste gegen illegales und irreguläres Glücksspiel im Prato-Industriegebiet, das vom Regionalkommando Toskana eingerichtet wurde und den operativen Anweisungen des Provinzkommandos von Prato folgte, Folgendes durchgeführt eine Kontrolltätigkeit an einem Internetpunkt durchgeführt hat, der im Verdacht steht, seinen Nutzern Zugangsdienste zu Spielplattformen anzubieten, die nicht von der zuständigen Monopolbehörde überwacht werden, und der mit einem unregelmäßigen Videoüberwachungssystem ausgestattet ist, um den Zugang zu überwachen und es dem Betreiber zu ermöglichen, Verbindungen zu Glücksspielen aus der Ferne zu sperren Websites.

Nach dem Zugang zu den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten begann das Militär umgehend damit, den Verbindungsstatus der installierten PCs zu erfassen und mit Fotos und Videos zu dokumentieren. Dabei stellte es fest, dass die Geräte mit einem zentralen Server verbunden waren, von dem aus nach der Bezahlung von Zahlungen per POS Online-Surfen ohne Einschränkungen wurde aktiviert.

Vor diesem Hintergrund schaltete das Militär alle 15 im Raum anwesenden PCs ab und beschlagnahmte sie, damit qualifizierte SOGEI-Techniker die erforderlichen Untersuchungen zur Feststellung des betreffenden Verstoßes durchführen konnten.

Die Kunst. 110, Absatz 9, Buchstabe f – Viertel des Konsolidierten Gesetzes über öffentliche Sicherheitsgesetze sieht die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 5.000 bis 50.000 Euro für jedes Gerät vor, das es Kunden über eine Telematikverbindung ermöglicht, online auf Spieleplattformen zu spielen.

Die durchgeführte Dienstleistungstätigkeit steht in perfekter Übereinstimmung mit den Richtlinien des Korps, das besonders sensible Kontexte in den Industriegebieten der Region und insbesondere im Raum Prato identifiziert, deren Schutz die Grundlage für die korrekte sozioökonomische Entwicklung des Korps darstellt gesamtes Ländersystem.

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