Mit einem Joint aufgefunden, wurde er vom Wettbewerb für die Finanzpolizei ausgeschlossen: Berufung abgelehnt

Mit einem Joint aufgefunden, wurde er vom Wettbewerb für die Finanzpolizei ausgeschlossen: Berufung abgelehnt
Mit einem Joint aufgefunden, wurde er vom Wettbewerb für die Finanzpolizei ausgeschlossen: Berufung abgelehnt

Nachdem ihm vor Jahren der Besitz eines Joints verboten wurde, verliert er aufgrund eines „Moralproblems“ die Möglichkeit, am Wettbewerb um die Studienfinanzierung teilzunehmen.

Im Mittelpunkt der Geschichte steht ein junger Mann aus Agrigent, der sich über seine Anwälte zunächst an die TAR Latium und dann an den Staatsrat wandte, um die Wiederzulassung für die Ausschreibung als Soldat der Finanzpolizei zu erhalten.

Die Fakten gehen auf das Jahr 2022 zurück, als der Junge am Qualifikations- und Prüfungswettbewerb der Gelben Flammen teilnahm und aufgrund fehlender „Moral- und Verhaltensanforderungen“ ausgeschlossen wurde. Der Grund dafür war, dass er 2016, als er noch nicht einmal erwachsen war, bei einer Kontrolle in seiner Schule von der Polizei im Besitz einer „Zigarette mit Tabak und Haschisch im Gesamtgewicht von 1,5 Gramm“ erwischt worden war. Kurz gesagt, ein Joint. Der Junge wurde daraufhin bei der Präfektur als Drogenkonsument angezeigt.

Eine Affäre, von der er dachte, dass sie vorbei sei, die ihm aber die Türen des Tenders verschloss. Also ergriff er rechtliche Schritte und betonte, dass dies die einzige Tatsache sei, die ihm zugeschrieben werden könne, was auch vorkam, als er minderjährig war und eine vernachlässigbare Menge Drogen hatte. Der junge Mann betont durch seine Anwälte unter anderem, dass die Gesetzgebung zu diesem Thema erst nachträglich geändert wurde und dass die Maßnahme ohnehin nicht verhältnismäßig sei, „da sich ein einziger Vorfall in einem Moment der Fragilität der damaligen Zeit ereignete.“ Minderjähriger würde seinen weiteren Lebens- und Berufsweg ausschließen.“

Einwände, die in einem ausführlichen Urteil zunächst von der TAR Latium und dann vom Staatsrat abgelehnt werden: Insbesondere die Verwaltungsrichter betonen, dass es eine Voraussetzung seitens der Finanzpolizei sei, „die Tadellosigkeit des Verhaltens“ festzustellen des Kandidaten in Bezug auf die Funktionen des zu bekleidenden Ranges“ und dass zu den vorgesehenen Punkten tatsächlich das Fahren unter Alkoholeinfluss sowie der Konsum oder Besitz von Drogen gehören.

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