Neue Straßenverkehrsordnung: Alkoholsperre und hohe Bußgelder. Doch das Gesetz bleibt im Senat hängen

Neue Straßenverkehrsordnung: Alkoholsperre und hohe Bußgelder. Doch das Gesetz bleibt im Senat hängen
Neue Straßenverkehrsordnung: Alkoholsperre und hohe Bußgelder. Doch das Gesetz bleibt im Senat hängen

Rom, 24. Juni 2024 – Die Frau betrunken am Steuer das in Sizilien, in schrecklicher Unfall in SciaccaDas Niedermähen zweier junger Leben rückt die Priorität eines größeren Lebens wieder in den Vordergrund – auch auf symbolischer Ebene Verkehrssicherheit.

Unfallnotfall

Ein ungelöstes Problem, das leider auch in der gerade erst begonnenen Sommersaison angesichts der unheilvollen Buchführung und der Unfähigkeit, tugendhafte Wege zu fördern, bereits von zentraler Bedeutung ist. So ist das oft ignorierte Thema eines wachsenden Mangels an Sensibilität und Respekt für das Leben anderer – wie auch die täglichen tödlichen Arbeitsunfälle zeigen – heute mit dem normativen Ansatz derjenigen verflochten, die der Annahme von sicheren Straßen die Hoffnung anvertrauen strengere und strengere Regeln. Wehe, wenn Sie von der gerade gestarteten Radarkamerareform verwirrt sind.

Das Versprechen von Verkehrsminister Matteo Salvini dass die neue Straßenverkehrsordnung „bis zum Sommer in Kraft treten wird“ kann die endgültige Zustimmung im Senat nach dem Ja der Kammer am 27. März nicht ignorieren. Die zeitliche Planung der Arbeiten, die bereits mit 44 Anhörungen in fünf Sitzungen begonnen haben, bietet derzeit keine Gewähr dafür, dass der Prozess im gewünschten Zeitrahmen abgeschlossen werden kann.

Welche Maßnahmen warten auf die Schlussabstimmung im Palazzo Madama? Hier eine kurze Zusammenfassung. Es geht vonobligatorische Alkoholsperre (der das Starten des Motors verhindert) für diejenigen, die bereits wegen Trunkenheit am Steuer bestraft wurden, bis hin zu einem pauschalen Abzug von 10 Punkten vom Führerschein für alle, die bei der Alkoholkontrolle entlarvt wurden. Auch die Sanktionen warten auf eine Verschärfung: von 573 auf 2.170 Euro und Führerscheinsperre von 3 bis 6 Monaten für Blutalkoholwerte von 0,5 bis 0,8 g/l; von 800 bis 3.200 Euro, Festnahme bis zu 6 Monaten, Lizenzsperre von 6 Monaten bis zu einem Jahr zwischen 0,8 und 1,5 g/l; von 1.500 bis 6.000 Euro, Haftstrafe von 6 Monaten bis eineinhalb Jahren, Führerscheinentzug von einem bis zwei Jahren über 1,5 g/l. Dort Lizenzentzug Stattdessen wird eine dreijährige Sperre zur Standardmaßnahme für Personen, die während der Fahrt unter Alkoholeinfluss stehen Betäubungsmittel.

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Sobald die Genehmigung vorliegt, wird auch die Abschreckung vor der Verwendung erheblich verheerender sein Smartphones und andere elektronische Geräte am Steuer. Im Falle des ersten Verstoßes drohen Bußgelder von 250 bis 1.697 Euro und Lizenzsperre von 15 Tagen bis 2 Monaten. Bei Rückfällen, Bußgeld von 350 bis 2.588 Euro, Führerscheinsperre von 1 bis 3 Monaten und Abzug von 8 bis 10 Punkten. Unter den anderen zur Abstimmung stehenden Maßnahmen stechen folgende Neuerungen hervor: die Aufnahme von Moped- und Motorradfahrern in die Liste der „gefährdeten Benutzer“ zusammen mit Fußgängern, Menschen mit Behinderungen, Radfahrern und ähnlichen Kategorien; die Verpflichtung eines Einzelnen Mindestabstand von anderthalb Metern zum Fahrrad das wird überwunden; die Verpflichtung dazu Helm zum Rollerfahren (ausgestattet mit Versicherung, Kennzeichen, Blinkern und Bremsen an beiden Rädern) nur auf innerstädtischen Straßen – und nicht mehr auf Radwegen oder Gehwegen – mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Auch in diesem Fall drohen je nach begangenen Verstößen höhere Bußgelder von 100 bis 800 Euro. Viele Innovationen erfordern Fortschritt. Jetzt muss der Senat Gas geben.

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