Erneuerbare Energie, Förderung von bis zu 150.000 Euro von der Zentral- und Südsizilien-Gal

Erneuerbare Energie, Förderung von bis zu 150.000 Euro von der Zentral- und Südsizilien-Gal
Erneuerbare Energie, Förderung von bis zu 150.000 Euro von der Zentral- und Südsizilien-Gal

„Die Gal Sicilia Central Southern im Rahmen der Aktivität zur Unterstützung von Unternehmen im Gebiet der dreizehn Gemeinden Camastra, Campobello di Licata, Canicattì, Castrofilippo, Comitini, Favara, Grotte, Lampedusa und Linosa, Licata, Naro, Palma di Montechiaro, Racalmuto und Ravanusa haben die öffentliche Bekanntmachung über die im Rahmen der Teilmaßnahme 19.2 des PSR Sizilien 2014-2020 – Partizipative lokale Entwicklungsstrategie „Landbezirk Zentral-Südsizilien“ Aktion des PAL 1.3 „Investitionen für die“ geplanten Interventionen herausgegeben erneuerbare Energien“, Vorhaben 6.4b „Investitionen in die Schaffung und Entwicklung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ Scope 2, mit einer Gesamtmittelausstattung von 1.150.373,30 Euro an öffentlichen Ausgaben“.

Gal selbst gab es in einer Notiz bekannt.

„Aktion 1.3 des PAL SCM „Investitionen in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie 6.4.b“ fördert Interventionen zur Unterstützung von Investitionen zur Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Aktivitäten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen – lesen wir noch einmal Das Dokument – und sein Ziel ist die Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Aktivitäten durch Interventionen, die auf die Produktion, den Transport und den Verkauf von Energie aus erneuerbaren Quellen abzielen. Die energetische Nachhaltigkeit wird durch die Finanzierung von Maßnahmen zum Bau von Anlagen zur Erzeugung von Solarenergie gefördert; Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserenergie (Mikrowasser); Anlagen zur Erzeugung von Windenergie; Systeme für die Produktion, den Transport und den Verkauf von Energie und/oder Wärme im Zusammenhang mit Wärmekraftwerken mit Kesseln, die hauptsächlich mit holziger Biomasse betrieben werden; Biogas-Produktionsanlagen; kleine Netze für die Energieverteilung, die den Kraftwerken oder Mikrosystemen dienen.“

„Die Nutznießer der Operation sind Landwirte (landwirtschaftliche Unternehmer) und mithelfende Familienangehörige, die ihre nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit diversifizieren, indem sie sie auf die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ausrichten, natürliche Personen, Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen. Für die Zulässigkeit des Antrags ist die Vorlage des Bauvorhabens zwingende Voraussetzung. Die förderfähigen Interventionen – fügt die Gal hinzu – sind die folgenden: Renovierung und Verbesserung von Immobilien, die für die Unterbringung der Kraftwerke unbedingt erforderlich sind, und der dazugehörigen neuen Gebäude, sofern sie eng mit den Energieerzeugungsanlagen verbunden sind und deren förderfähige Kosten 10 % nicht überschreiten dürfen. (Zehn Prozent des Projektbetrags; Maurer-, Bau- und Aushubarbeiten für den Bau von Verteilungsnetzen; Kauf neuer Anlagen, Maschinen, Geräte und Betriebsmittel für die Energieerzeugung, einschließlich solcher für die Verarbeitung und Umwandlung von Rohstoffen; Kauf von Hard- und Software für die Tätigkeit erforderlich; agro-forstwirtschaftliche Biomasse-Verarbeitungsanlagen, sofern sie in den Energieerzeugungsprozess einbezogen sind, mit Kesseln, die hauptsächlich mit Holzschnitzeln oder Pellets betrieben werden und eine maximale elektrische Leistung von 1 MW haben; Biomasse, mit einer Leistung von weniger als 1 MW; Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Quellen, mit einer maximalen Leistung von 200 kW für Photovoltaik und 60 kW für kleine Windparks, mit einem Verbot des Baus von bodengebundenen Photovoltaikanlagen; Biogasanlagen mit einer maximalen Leistung von 250 kW, die mit Nebenprodukten und Restbiomasse landwirtschaftlichen und/oder agroindustriellen Ursprungs sowie mit Non-Food-Pflanzen betrieben werden; Hilfsanlagen zur Schaffung der in den vorstehenden Punkten vorgesehenen Arten und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme.

„Der maximale Förderbetrag, der im Rahmen dieser Bekanntmachung für jeden Projektvorschlag gewährt wird – beträgt 150.000,00 Euro für ein Projekt, das einer Gesamtausgabe von 200.000,00 Euro entspricht.“ Der über diesen Schwellenwert von 150.000,00 € hinausgehende Anteil verbleibt in der alleinigen Verantwortung des Antragstellers.“

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