Kartellrecht: Bußgeld gegen Mondo Convenienza wegen Lieferung defekter oder unvollständiger Möbel.

Kartellrecht: Bußgeld gegen Mondo Convenienza wegen Lieferung defekter oder unvollständiger Möbel.
Descriptive text here

Das Kartellamt intervenierte gut und verhängte heute gegen Mondo Convenienza eine Geldstrafe in Höhe von 3,2 Millionen Euro. Im Einzelnen hat die AGCM Fehlverhalten während der Liefer- und Montagephase von Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie den Versuch, Verbraucher von der Inanspruchnahme des Kundendienstes abzuhalten, ins Visier genommen.

„Obwohl das Unternehmen sich der hohen Anzahl unvollständiger Produktlieferungen bewusst war, die nicht den Bestellungen entsprachen oder sich nicht in einwandfreiem Gebrauchszustand befanden“, heißt es in der Mitteilung der Behörde, „hat das Unternehmen kein geeignetes Verhalten an den Tag gelegt, um diese Probleme zu lösen.“

Inakzeptables Verhalten, das vielen Verbrauchern geschadet hat, die unter vielen Opfern Möbel und Einrichtungsgegenstände gekauft haben, nur um dann den Ersatz der Produkte oder die Rückerstattung der gezahlten Beträge zu verweigern.

Seit langem berichten Bürger über das Fehlverhalten des Unternehmens, das nun hoffentlich mehr auf seine Kunden und die Einhaltung der Vorschriften des Verbraucherrechts achtet.

Wir erinnern die beteiligten Bürger daran, dass:

  • Im Falle von defekte MöbelDas Verbraucherschutzgesetz sieht vor, dass der Verkäufer gegenüber dem Verbraucher für etwaige Vertragswidrigkeiten haftet, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren vorliegen. Der Verbraucher kann nach Überprüfung des Mangels die Reparatur oder den Austausch der Möbel verlangen, ohne dass ihm zusätzliche Kosten entstehen; o eine angemessene Reduzierung des Verkaufspreises; oder den Vertrag kündigen, indem Sie die Möbel zurücksenden und eine Rückerstattung des gezahlten Preises verlangen.
  • Im Falle von Verzögerung bei der Lieferung von Möbeln, muss der Kunde den Verkäufer auffordern, die Lieferung innerhalb einer zusätzlichen Frist vorzunehmen, indem er die Gegenpartei kontaktiert und eine Erinnerung per Einschreiben oder per Einschreiben sendet. Wird die Ware nach dieser Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist geliefert, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Im Falle von unvollständige Möbel, ist es ratsam, zum Zeitpunkt der Lieferung das Transportdokument zu überprüfen und es mit der Bestellung zu vergleichen, um sicherzustellen, dass nichts fehlt. Sollte ein Teil fehlen, muss dies unverzüglich auf dem Lieferschein oder Packzettel gemeldet werden. Es ist sinnvoll, das Öffnen des Pakets zu fotografieren und alle möglichen Unstimmigkeiten und Mängel auf dem Lieferschein zu vermerken. Die Unstimmigkeiten müssen auf den Lieferpapieren vermerkt und auch von der Person, die die Lieferung vorgenommen hat, unterschrieben werden: Sie stellen nämlich einen wichtigen Beweis für die Geltendmachung Ihrer Rechte im Rahmen einer förmlichen Beschwerde dar.

NEXT Treffen in New York zwischen der Gemeinde Palermo und der Stadtgruppe (FOTO)