Brandschutz, den die Gemeinde Cefalù vorbereitet, hier ist die Verordnung von Bürgermeister Tumminello

Brandschutz, den die Gemeinde Cefalù vorbereitet, hier ist die Verordnung von Bürgermeister Tumminello
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Der Bürgermeister von Cefalù, Daniele Tumminello, hat eine spezielle Präventionsverordnung erlassen, um die Risiken im Zusammenhang mit den Bränden zu vermeiden, die im vergangenen Jahr in der Region erhebliche Schäden anrichteten und Menschenleben forderten Minimieren Sie die Möglichkeit einer Ausbreitung im Notfall.

Die Verordnung verpflichtet die Bürger zur Bodenreinigung und verbietet das Anzünden von Feuern in der Zeit zwischen dem 15. Mai und dem 31. Oktober.

DER VOLLSTÄNDIGE TEXT

HINWEIS – VERORDNUNG Nr. 21 vom 17.04.2024

Bürstenschneiden und Bodenreinigung, Brandschutz

BEFEHL

an Eigentümer, Pächter oder Personen, die aus irgendeinem Grund über Grundstücke innerhalb des Gemeindegebiets verfügen (unbebaute und/oder Grünflächen in einem prekären Erhaltungszustand innerhalb des Gemeindegebiets), die in unmittelbarer Nähe von bewohnten Zentren oder anthropisierten Gebieten liegen, und/oder Bewaldete Gebiete müssen bis zum 15.05.2024 auf eigene Kosten und Sorgfalt mit der Rodung von Gestrüpp, Brombeersträuchern, Heu, Ästen und trockener Vegetation sowie ganz allgemein mit jeglichem anderen Material jeglicher Art, das eine Quelle sein könnte, beginnen aus Feuer.

Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf bebaute Gebiete oder in der Nähe von Energie-, Telefon- oder Wasserübertragungssystemen und -leitungen, öffentlichen Straßen, Eisenbahnen, im Hinblick auf Landgrenzen im Allgemeinen auch auf das Abschneiden von Nekromasse (Pflanzen, Brombeersträucher, Sträucher und trockene Äste), die bis an die Straßenränder reichen, wobei das anfallende Material zwingend entfernt werden muss.

Die Entsorgung des beim Mähen und Beschneiden anfallenden Materials kann vor Ort gemäß den in den Artikeln festgelegten Methoden erfolgen. 5 und 6 der aktuellen städtischen Verordnung zum Brandschutz, genehmigt durch Stadtratsbeschluss Nr. 24 vom 29.04.2015.

BEFEHL

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Assessorialdekrets Nr. Mit der Verordnung Nr. 114/GAB vom 15.03.2024 der Regionalen Territorial- und Umweltabteilung, mit der der Beginn der Waldbrandbekämpfungssaison für das Jahr 2024 angeordnet wurde, gilt das absolute Verbot des Anzündens von Bränden in der Zeit zwischen dem 15. Mai 2024 und dem 31. Oktober 2024.

Die Polizei, das Verkehrspolizeikommando und das Forstkorps der Region Sizilien sind für die Ausführung dieser Verordnung verantwortlich und werden im Falle der Nichteinhaltung dieser Verordnung durch Verstöße die gemäß der Verordnung vorgesehenen Verwaltungssanktionen verhängen etablierte Methoden aus dem Verstoß gegen die Artikel der aktuellen städtischen Verordnung zum Brandschutz, genehmigt mit Stadtratsbeschluss Nr. 24 vom 29.04.2015.

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