4 Festnahmen durch die Finanzpolizei in Barletta

Dort Finanzpolizei Von Barletta führte dazu, dass eine Person ins Gefängnis kam und drei weitere Personen unter Hausarrest gestellt wurden. Gegen alle wird wegen Taten ermittelt schwerer Betrug zum Nachteil des Staates, indem sie zum Ausgleich von Steuerschulden illegal nicht vorhandene Steuergutschriften im Zusammenhang mit dem sogenannten „Fassadenprämien“, „Ökobonus“, „Gebäudesanierungen“ und „Investitionen in Süditalien“. Gleichzeitig ist eine direkte und gleichwertige präventive Anfallsmaßnahme von ca 2 Millionen Euro gleich dem Gewinn aus der Straftat.

Die Untersuchungen ermöglichten es, ein betrügerisches System aufzudecken, das auf der Schaffung von basiert falsche Steuergutschriften von Unternehmen und natürlichen Personen, die mit den Organisatoren des Betrugs in Verbindung stehen, und stellte dabei insbesondere fest, wie eine Genossenschaft fiktive Kredite – über 2 Millionen Euro – für den Betrug verwendet hatteBauarbeiten und Investitionen, die nie auf völlig nicht existierenden Grundstücken getätigt wurdenmit dem Ziel, Steuereinbehalte, Sozialversicherungsbeiträge und lokale Steuern nicht zu zahlen und so die Schulden gegenüber dem Finanzministerium zu reduzieren oder in einigen Fällen sogar zu eliminieren.

Insbesondere geht es um die beteiligten Themen Weiterleitung und Annahme elektronische Erklärungen förderfähiger Interventionen (Ökobonus, Sanierungsbonus und Fassadenbonus) auf Grundstücken und/oder Gebäuden mit falschen Katasterdaten und die Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von „Steuergutschriften für Investitionen im Süden“ für nicht vorhandene Grundstücke – sie erzielten einen ungerechtfertigten Gewinn – durch die Anerkennung nicht vorhandener Steuergutschriften, die mit Mitteln des National Recovery and Resilience Plan (PNRR) finanziert werden – eine Irreführung der Finanzverwaltung. Die oben genannten fiktiv geschaffenen Kredite wurden dann als „horizontale“ Entschädigung verwendet, um Schulden gegenüber dem Finanzministerium, dem INPS und anderen lokalen Behörden zu reduzieren.

Im Einzelnen wurde der fiktive Charakter der Gutschriften auf der Grundlage spezifischer Beobachtungs- und Kontrolltätigkeiten sowie dokumentarischer und IT-Überprüfungen festgestellt, wodurch die völlige Nichtexistenz der der Intervention unterliegenden Immobilien nachgewiesen wurde und in anderen Fällen das Vorhandensein von Gebäuden in einem klaren Zustand der Verlassenheit auf dem die geplanten Umstrukturierungsarbeiten von den Unternehmen, die über die Steuergutschriften verfügen, nicht durchgeführt wurden und bei denen unter anderem festgestellt wurde, dass es ihnen an wirksamen wirtschaftlichen, finanziellen, einkommensbezogenen und unternehmerischen Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der oben genannten Bauarbeiten mangelt.

Am Ende der Ermittlungen akzeptierte der Richter für vorläufige Ermittlungen am Gericht von Trani den Antrag auf persönliche und reale Vorsichtsmaßnahmen, die der Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Trani gegen die oben genannten Personen gestellt hatte, und erließ einen Beschluss zur Anwendung persönlicher Vorsichtsmaßnahmen und Sachvermögen gegenüber ihnen sowie die Anordnung der vorbeugenden Beschlagnahme mit dem Ziel der unmittelbaren und gleichwertigen Einziehung des Gesellschaftsvermögens und des Vermögens der von der Maßnahme betroffenen natürlichen Personen: in diesem Zusammenhang als Gewinn aus der Straftat, Steuergutschriften, Sachwerte Nachlässe, Werte, Wertpapiersummen und sonstige tatsächliche Vorteile im Gesamtwert von ca. 2 Millionen Euro, n. 7 Autos, n. 2 Motorräder, n. 8 wertvolle Uhren, Firmenanteile im Wert von 10.000,00 Euro, sowie ein Unternehmenskompendium einer Genossenschaft mit einem Umsatz von über 8 Millionen Euro, bei gleichzeitiger Überlassung desselben an einen Gerichtsverwalter.

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