Autobonus, Sprintstart für Elektroautos: Anreize bereits ausgeschöpft

Die Vorbehalte betreffen den Kauf, auch durch Leasing, von Fahrzeugen, die ab dem 25. Mai 2024 hergestellt wurden, dem Datum des Inkrafttretens des Premierministererlasses vom 20. Mai, der die alten Anreize umgestaltete und die Mitgift von 950 Millionen verteilte. Und zwar bis zum 31. Dezember 2024.

Mit einer auf der Plattform veröffentlichten Mitteilung präzisierte Mimit insbesondere, dass Händler ab dem 3. Juni um 10 Uhr Anreize für Autos und solche für Nutzfahrzeuge, Motorräder, Motorroller, Dreiräder und leichte Vierräder buchen können. Stattdessen geht es um den Kauf von Autos für den Taxidienst oder um die Anmietung mit Fahrer (mit doppelter Beitragsverdoppelung für diejenigen, die den außerordentlichen Wettbewerb für die Erteilung neuer Taxilizenzen gewinnen, und für diejenigen, die den Firmenwagen ersetzen) und den Anreiz dafür Für den Einbau von Flüssiggas- und Methansystemen in Autos werden die Buchungstermine und -modalitäten mit einer späteren Mitteilung bekannt gegeben.

Das Verfahren und die Einschränkungen für die Wartung des Fahrzeugs

Ab dem 3. Juni um 10 Uhr können Händler die Daten zur Fahrzeugbestellung eingeben, einschließlich der Angabe der geleisteten Anzahlung, und je nach Verfügbarkeit der Ressourcen eine Buchungsbestätigung erhalten. Der Händler erkennt den Beitrag an den Käufer als Rabatt an und wird ihm dann vom Hersteller oder Importeur erstattet. Letzterer erhält den Betrag als Steuergutschrift zurück. Insgesamt werden durch den Ministerpräsidentenerlass 950 Millionen Euro für die verschiedenen Anreize in Umlauf gebracht. Die Reservierung muss mit Registrierung innerhalb von 270 Tagen abgeschlossen sein. Auf der Plattform können Sie das Formular mit der Erklärung über den Eigentumsvorbehalt des gekauften Fahrzeugs für mindestens 12 Monate bei natürlichen Personen und für mindestens 24 Monate bei juristischen Personen herunterladen. Für Nutzfahrzeuge stehen außerdem das Formular für die eidesstattliche Erklärung über den Besitz der KMU-Anforderungen und das Formular für die Bescheinigung über die Durchführung von Transporttätigkeiten für Güter in eigener oder fremder Rechnung zur Verfügung. Schließlich gibt es auf der Website auch das Formular mit der Ersatzerklärung des Käufers, die den ISEE-Wert der Familieneinheit von weniger als 30.000 Euro bescheinigt, notwendig, wenn Sie von der 25-prozentigen Erhöhung profitieren möchten.

Beiträge für Autos

Die neue Version des Ökobonus, die auch juristischen Personen offensteht, sieht höhere Beträge für diejenigen vor, die ältere und damit umweltschädlichere Autos verschrotten und sich für ein neues Elektrofahrzeug entscheiden. Dann sinken die Werte zunehmend. Die Beitragsspanne für Autos liegt zwischen 1.500 und 11.000 Euro und kann um 25 % erhöht werden, wenn die Familieneinheit des Käufers einen ISEE von weniger als 30.000 Euro hat.

Ohne Verschrottung gibt es für Autos einen Beitrag von 6.000 Euro im Bereich 0-20, 4.000 Euro im Bereich 21-60, während es in der dritten Emissionskategorie keinen Bonus gibt. Im Falle einer Verschrottung erhöht sich die Menge schrittweise, je nachdem, wie alt und damit umweltschädlich das Fahrzeug ist. Wenn Sie einen Euro 4 verschrotten, können Sie von 9.000 Euro im Bereich 0-20, 5.500 Euro im Bereich 21-60 und 1.500 Euro im Bereich 61-135 profitieren. Mit einem Euro 3 kommen Sie auf 10.000 Euro, 6.000 und 2.000 Euro. Bei einem Euro 0, 1 oder 2 gibt es jeweils einen Sprung auf 11.000 Euro, 8.000 und 3.000 Euro. Für alle diese Anreize gibt es eine Höchstpreisschwelle für das käufliche Modell, ohne Mehrwertsteuer, die bei 35.000 Euro in den Emissionsbereichen 0-20 und 61-135 und bei 45.000 Euro im mittleren Bereich 21-60 liegt. Bei den ersten beiden Emissionsstufen gilt die 25-prozentige Erhöhung für einzelne Mitglieder einer Familieneinheit mit einem ISEE von unter 30.000 Euro, also bis zu 13.500 Euro für Elektroautos. Für Geringverdiener gibt es auch die Möglichkeit, durch die Abschaffung eines 5-Euro-Guthabens einzusteigen. In diesem Fall beträgt der Bonus 8.000 Euro im Bereich 0-20 und 5.000 Euro im Bereich 21-60. Gefördert werden auch Gebrauchtwagen, Euro 6 mit einem CO2-Ausstoß von bis zu 160 g/km und einem Preis von bis zu 25.000 Euro: Der Kaufanreiz beträgt 2.000 Euro durch Verschrottung eines Fahrzeugs von Euro 0 auf Euro 4. Motorräder, Transporter, Vermietung Für Motorräder, Motorroller, Dreiräder und elektrische Vierräder beträgt der Beitrag 30 % bis zu 3.000 Euro. Bei der Verschrottung eines Fahrzeugs von Euro 0 bis Euro 3 beträgt der Rabatt 40 % (bis zu 4.000 Euro). Für nicht elektrische Modelle bis Euro 5 gibt es einen Rabatt von 40 % bis zu 2.500 Euro, jedoch nur unter der Bedingung, dass die Der Verkäufer übt eine zusätzliche Reduzierung von mindestens 5 % aus und ein Fahrzeug von Euro 0 auf Euro 3 wird verschrottet.

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