Unionsverordnung zur Brandbekämpfung und -verhütung: Dies wurde vom Vizebürgermeister von Crotone Cretella mitgeteilt

Oplus_0

Wir empfangen und veröffentlichen

Die Verwaltung hat auf Anordnung der Gewerkschaft eine Reihe von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden und hygienisch-sanitären Problemen ergriffen und den Anstand und die Sicherheit in privaten Bereichen und auf Grundstücken wiederhergestellt.

Dies teilte der stellvertretende Bürgermeister und Stadtrat für öffentliche Grünflächen Sandro Cretella mit.

Konkret sieht die Bestimmung vor, dass vom 15. Juni bis zum 15. Oktober 2024 Eigentümer und/oder Verwalter von landwirtschaftlichen Flächen, unbebautem Land, unbebauten städtischen Grünflächen, verlassenen Industriegebieten, Besitzer von Pufferzonen für Aquädukte, Verwalter von Bau- und Straßenstandorten, Verwalter von Eigentumswohnungen mit angrenzenden Nebenflächen und Eigentümer von Flächen mit vorübergehender und dauerhafter Außenlagerung in allgemein bebauten Gebieten halten sich an die Bestimmungen des Regionalgesetzes Nr. 51 vom 22. Dezember 2017.

Gesetz, das eine Reihe von Verpflichtungen vorsieht, die von der Umsetzung aller geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung der Entzündung und Ausbreitung von Bränden bis hin zur Instandhaltung der betreffenden Anlagen oder Bereiche reichen und diese frei von Schutt, Abfall, veralteten Maschinen sowie Mäh- und Beschneidungsarbeiten halten.

Maßnahmen, die nicht nur darauf abzielen, Brände zu verhindern, sondern auch darauf abzielen, den städtischen Anstand privater Bereiche zu gewährleisten.

PREV Lazio, Assofarm: „Dpc, die Prämienkürzung ist ein echter Schlag ins Gesicht für die örtlichen Apotheken“
NEXT Tomate, Verarbeitung: Vereinbarung zwischen den Parteien, Durchschnittspreis zwischen 150 und 160 Euro pro Tonne