Schäden an Ernten, hier sind die subventionierten Maßnahmen von Condifesa gegen Regen und Überschwemmungen

Schäden an Ernten, hier sind die subventionierten Maßnahmen von Condifesa gegen Regen und Überschwemmungen
Schäden an Ernten, hier sind die subventionierten Maßnahmen von Condifesa gegen Regen und Überschwemmungen

Die jüngsten Wetterereignisse haben viele Landwirte in Schwierigkeiten gebracht und verdeutlichen, wie wichtig es ist, über geeignete Instrumente zum Schutz ihres Einkommens zu verfügen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, gibt es zusätzlich zum AgriCAT-Hochwasserfonds zwei Hauptversicherungsgarantien: eine gegen übermäßigen Regen und eine gegen Überschwemmung.

„Der Schutz des Einkommens unserer Landwirte ist unsere Priorität“, sagt Präsident Gianmaria Sfolcini. Mit Garantien für übermäßige Regenfälle und Überschwemmungen, einschließlich der Deckung durch den nationalen AgriCAT-Fonds, ist es unser Engagement, landwirtschaftliche Unternehmen in schwierigen Zeiten zu unterstützen und die wirksamsten Instrumente zur Risikobewältigung anzubieten.“

Zahlreiche Beschwerden sind eingegangen und die Büros arbeiten daran, die Beschwerden der Mitglieder zu bearbeiten, damit diese den Herausforderungen des Klimawandels mit größerer Gelassenheit begegnen können. Eine Analyse der meteorologischen Daten der letzten Wochen zeigt, dass in Orten wie Alseno, Cadeo, San Pietro in Cerro, Caorso, Carpaneto, Castelvetro, Cortemaggiore, Fiorenzuola und Villanova die durchschnittliche Niederschlagsmenge von 200 % auf über 300 % gestiegen ist Spitzen über 161 Millimeter über 10 Tage. Dieses außergewöhnliche Ereignis betraf daher zahlreiche Gemeinden im gesamten Provinzgebiet. Wie funktionieren versicherbare Garantien?

Die „Excess Rain“-Garantie

Diese Garantie ist besonders relevant für diejenigen, die durch kürzliche Regenfälle einen Schaden erlitten haben. Sofern in Ihrer Versicherungspolice enthalten, wird die Garantie bei Eintritt bestimmter Bedingungen aktiviert:

– Ein Übermaß an Wasserverfügbarkeit im Boden aufgrund von Niederschlägen, die den Durchschnitt des Referenzzeitraums um 50 % übersteigen, wobei in zehn Tagen mindestens 80 Millimeter Regen fallen.

– Sehr starker Niederschlag, mindestens 80 Millimeter in 72 Stunden.

– Starkregen, sogenannte Wolkenbrüche, mit mindestens 30 Millimeter Regen in einer Stunde oder 40 Millimeter in drei Stunden.

Diese Deckung ist besonders nützlich, um erhebliche Schäden wie Fäulnis landwirtschaftlicher Produkte und Erstickung der Wurzeln zu verhindern. Fäulnis tritt auf, wenn Pflanzen, die übermäßiger Luftfeuchtigkeit ausgesetzt sind, zu zersetzen beginnen und so die Qualität und Verkaufsfähigkeit der Produkte beeinträchtigen. Wurzelerstickung hingegen wird durch überschüssiges Wasser im Boden verursacht, das den Wurzeln den notwendigen Sauerstoff entzieht und zum Absterben der Pflanzen führt. Im Allgemeinen wenden Versicherungsgesellschaften eine Selbstbeteiligung von 30 % und eine Entschädigungsgrenze von 50 % an. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einem Schaden von 90 % die Entschädigung 50 % des Versicherungswertes beträgt.

Die „Hochwasser“-Garantie

Diese Garantie kann in Ihr Deckungspaket für Katastrophenereignisse wie Frost, Frost, Überschwemmung und Dürre aufgenommen werden. Es wird bei außergewöhnlichen Wetterereignissen aktiviert, beispielsweise bei Überschwemmungen von Flüssen oder Seen, die durch den Transport und die Ablagerung von Feststoffen zu einer Überschwemmung der umliegenden Gebiete führen. Auch für diese Garantie gilt ein Selbstbehalt von 30 % und eine Schadensersatzgrenze von 50 %. Beispielsweise beträgt die Entschädigung bei einem Schaden von 90 % 50 % des Versicherungswertes.

Schützen Sie sich mit AgriCAT

Seit 2023 ist der AgriCAT-Fonds für alle Unternehmen, die GAP-Beiträge erhalten, in Betrieb und bietet Absicherung gegen katastrophale Widrigkeiten wie Frost, Frost, Überschwemmung und Dürre. Die Bedingungen für die Aktivierung der Hochwassergarantie sind die gleichen wie zuvor beschrieben.

Für Dauer-, Gartenbau- und Baumschulkulturen beträgt der Selbstbehalt 30 % und die Entschädigungsgrenze 40 %. Für Ackerland und andere Kulturpflanzen beträgt der Selbstbehalt 20 % und die Entschädigungsgrenze 35 %. Für diejenigen, die keine Hochwasserversicherung haben, gilt die Schadensbezifferung real, für diejenigen, die versichert sind, gilt der vom Sachverständigen überprüfte Prozentsatz.

„Wir verstehen die Schwierigkeiten, die die jüngsten meteorologischen Ereignisse unseren Landwirten bereitet haben“, sagt Direktor Cavanna. Die Garantien, mit denen wir uns schützen können, sind von grundlegender Bedeutung für den Einkommensschutz unserer Mitglieder und gewährleisten eine angemessene und rechtzeitige Entschädigung.“

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