Der Anhang zu Snacks wurde im Amtsblatt geändert

Am 6. Juni Nr. 131 von dem Amtsblatteinschließlich a Änderung des Ministerialerlasses vom 6. November 2023 des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit in Bezug auf „Mindestumweltkriterien (NOCKEN) für Verträge im Zusammenhang mit Erfrischungsdienstleistungen und der Verteilung von Leitungswasser für Trinkwasserzwecke„.
Insbesondere, Der Anhang zum Fettgehalt süßer und herzhafter Snacks wird geändert, angesichts der Notwendigkeit, zusätzliche Arten von Fetten zu integrieren, die bei ihrer Zubereitung verwendet werden können. Nachfolgend finden Sie die Berichte im Amtsblatt.
1. Das Wort Anhang wird durch das Wort Anhang 1 ersetzt.
2. In Anhang 1 Abschnitt 2.2.2.8 „Pikante Snacks“ werden im ersten Absatz die Worte „extra natives Olivenöl oder Sonnenblumenöl“ durch Folgendes ersetzt: „extra natives Olivenöl, Sonnenblumenöl, Traubenkernöl. Ich bin Andere pflanzliche Öle und Fette sind zulässig, einschließlich ihrer Derivate, sofern sie über Nachhaltigkeitszertifizierungen verfügen wie zum Beispiel: ISCC plus (International Sustainability and Carbon Certification), CSQA DTP 112, Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO), Palm Oil Innovation Group (POIG), Soy Roundtable (RTRS), Soy Sustainability Assurance Protocol (SSAP), Pro- Terra sowie Aufstriche aus diesen zertifizierten Ölen und Fetten.
3. In Anhang 1 erhält Abschnitt 2.2.2.9 „Süße Snacks“ folgende Fassung:
«2.2.2.9 Süße Snacks.
Zu) Bäckereiprodukte: Im Süßwarensortiment jedes Händlers ist mindestens jede dritte Produktlinie vertreten biologisch. Das Süßwarensortiment jedes Händlers umfasst auch eine Produktlinie reduzierter Zuckergehalt, d. h. weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Gramm Produkt, gemäß der Verordnung 1924/2006 und eine Produktlinie mit reduziertem Fettgehalt, d. h. weniger als 3 Gramm Fett pro 100 Gramm Produkt. Diese Merkmale sind auf der Verpackung deutlich sichtbar. DER Zulässige Fette sind Butter, Kakaobutter, natives Olivenöl extra, Sonnenblumenöl, Traubenkernöl. Sind erlaubt andere pflanzliche Öle und Fette, einschließlich ihrer Derivate, sofern sie über Nachhaltigkeitszertifizierungen verfügen wie zum Beispiel: ISCC plus (International Sustainability and Carbon Certification), CSQA DTP 112, Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO), Palm Oil Innovation Group (POIG), Soy Roundtable (RTRS), Soy Sustainability Assurance Protocol (SSAP), Pro- Terra sowie Aufstriche aus diesen zertifizierten Ölen und Fetten.
B) SchokoladenriegelHinweis: Schokoriegel, sofern vorhanden, haben einen Kakaoanteil von mindestens 50 %. Der Kakao ist biologisch das heißt, sie stammen aus fairem Handelim Besitz einer spezifischen Zertifizierung oder eines Logos, das die Mitgliedschaft des Produzenten in Multi-Stakeholder-Initiativen wie den Fairtrade Labelling Organizations (FLO-cert) und der World Fair Trade Organization (WFTO) bescheinigt.»

Das Dekret ist trat am 7. Juni 2024 in Kraftam Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Italienischen Republik.


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