Die Region führt die Erhöhung der Vergütungen für Administratoren ein

Für Bürgermeister und Stadträte sind Steigerungen in Sicht. In Triest wird der Bürgermeister 10.852 Euro kassieren

Gehaltserhöhungen für lokale Administratoren in Friaul-Julisch Venetien sind in Sicht. Dort V Ratskommissionunter dem Vorsitz von Diego Bernardis (Fp), stimmte einstimmig dem Beschluss des Regierungspräsidiums zu, mit dem neben den Aufwandsentschädigungen für Fahrt und Unterkunft auch die Beträge der Funktions- und Anwesenheitsvergütungen der Gemeinden und Gemeinden nach oben neu festgesetzt werden.

„Im Juli-Anpassungsgesetz – gab der Stadtrat bekannt Pierpaolo Roberti – wird erwartet 20 Millionen Euro teilweise aktuell, kommt zu den bereits im Stabilitätsgesetz enthaltenen 20 hinzu, daher ist die Abdeckung gewährleistet.“

Basierend auf der Bevölkerungszahl sind neun Gruppen vorgesehen

Es gibt neun Leistungsstufen, die ab einer Bevölkerungszahl von bis zu 1.000 Einwohnern mit einem Betrag von 2.331 Euro für den Bürgermeister beginnen und bei über 100.000 Einwohnern mit einem Betrag von 10.852 Euro für den Bürgermeister reichen. Der einzige Fall ist der von TriestWo derzeit betrug die Bürgermeisterzulage 6.820 Euro.

Die anderen Mitglieder des Gemeinderats erhalten einen Prozentsatz der Entschädigung des Bürgermeisters. DER Berater Sie erhalten einen festen Betrag, der ausgezahlt wird von 50 bis 150 EuroWährend Bei einer Einwohnerzahl von mehr als 15.000 wird von den Vorsitzenden der Gemeindekammern eine spezifische Erhöhung von 30 % berechnet.

DER Touristische Gemeindenoder solche, in denen jährliche Anwesenheiten in Höhe von mindestens dem Zehnfachen der Bevölkerungszahl verzeichnet werden, kann mit Ratsbeschluss die Funktionszulagen bis auf 100 % der Grundbeträge erhöhen.

Die Bürgermeister erhalten außerdem eine monatliche Pauschalvergütungauch hier unterschiedlich berechnet nach demografischer Klasse, acht, von 350 Euro für eine Einwohnerzahl bis 1.000 Einwohner bis 850 Euro für Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern.

Kumulierungen mit anderen Abgaben sind nicht zu erwarten

Die Beträge müssen bezahlt werden abzüglich der fälligen Vergütung für Positionen in einer anderen Kommunalbehörde („Kumulierungen sind jedenfalls nicht zu erwarten“, betonte Roberti). Für Reise- und Übernachtungskostenwerden erwartet monatliche Vergütungen zwischen 400 Euro an den Präsidenten und maximal 200 Euro an die Mitglieder des Vorstands.

Die Vergütung der Bürgermeister wurde später neu definiert ein Vergleichals allgemeines Referenzkriterium, mit denen, die in der Landesgesetzgebung vorgesehen sindinsbesondere im Hinblick auf demografische Gruppen und die „Spanne“ von Mindest- und Höchstbeträgen.

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