Agropoli, eine Verordnung zur Vermeidung von Brandgefahren

Der Bürgermeister von Agropoli, Roberto Mutalipassi, hat angesichts der Zeit maximaler Gefahr eine Verordnung erlassen, um der Gefahr von Waldbränden vorzubeugen; die Bestimmung gilt bis 15. Oktober 2024.

Die Anfrage an die Staatsbahnen und andere Unternehmen

Die Institution ordnet daher an Eisenbahnverwaltungsgesellschaft, ANAS, die Wasserversorgungsverwaltungsgesellschaft ASIS, die Provinz und das Paestum Reclamation Consortium, um Präventionsstrategien zu unterstützen, indem die Docks, Gräben und Böschungen gereinigt werden, indem trockenes Gras, Pflanzenreste, Brombeersträucher, Nekromasse, Abfälle und jedes andere brennbare Material entlang der Infrastrukturachsen der jeweiligen Zuständigkeit (einschließlich Schafspuren), die an Waldgebiete grenzen oder liegen, entfernt werden in deren Nähe und bilden geeignete Schutzbänder, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Straßenverwalter müssen außerdem regelmäßig die Baumvegetation pflegen, indem sie seitliche Äste und Gerüste beschneiden, wo dadurch die Fahrbahn versperrt wird, um die Durchfahrt von Feuerwehrfahrzeugen zu ermöglichen.

Eine Warnung, die auch Privatpersonen betrifft

Zum Eigentümer von Stadt-Land-Schnittstellen, Verwalter und Gastgeber von Campingplätzen, Feriendörfern, Wohnanlagen, Hotels und Beherbergungsbetrieben In städtischen oder ländlichen Gebieten, die dem Kontakt mit möglichen Feuerfronten ausgesetzt sind, ist es zwingend erforderlich, die Schutzstreifen effizient zu halten und die Umgebung der Siedlung in einem Umkreis von mindestens zwanzig Metern durch das Schneiden von Kräuter- und Strauchvegetation zu säubern. Brombeersträucher und Nekromasse sowie die Beseitigung aller möglichen Zündquellen. Sie müssen über Evakuierungspläne mit der Kennzeichnung von Sammelstellen, die ständig frei und zugänglich gehalten werden müssen, sowie über geeignete Brandschutzsysteme unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften und des Schutzes der öffentlichen Sicherheit verfügen.

Weitere zu ergreifende Maßnahmen

Und wieder ich Eigentümer, Pächter und Pächter, in welcher Eigenschaft auch immer, von unbebautem, verlassenem oder brachliegendem Land, Sie müssen entlang des gesamten Umfangs ihres Bodens Schutz- oder Vorbaustreifen ohne Vegetationsreste mit einer Breite von mindestens 5 Metern anlegen, um zu verhindern, dass sich ein Brand, der über den Boden gelangt, auf die umliegenden und/oder benachbarten Bereiche ausbreitet. Wir erinnern an die Verpflichtung für Eigentümer von Straßen, die an Waldgebiete grenzen oder in deren Nähe liegen, die Straßenränder und Böschungen in ihrem Zuständigkeitsbereich frei von Vegetation zu halten. DER Eigentümer, Pächter und Bewirtschafter von Getreide- und FutteranbaufeldernAm Ende der Mähdrescher- oder Mäharbeiten müssen sie um den Umfang und innerhalb der bewirtschafteten Fläche eine gepflügte Precesa oder einen Schutzstreifen mit einer durchgehenden und konstanten Breite von mindestens fünf Metern anlegen, der frei von Vegetationsresten ist In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass sich das Feuer nicht auf umliegende und/oder benachbarte Bereiche ausbreitet. Wir erinnern an das von der Region erklärte absolute Verbot der Verbrennung land- und forstwirtschaftlicher Pflanzenreste in der Zeit der höchsten Waldbrandgefahr. Darüber hinaus erinnern wir an das seit dem 1. Januar 2019 geltende Verbot des Abbrennens von Stoppeln und Unkraut, auch auf unbewirtschafteten Flächen Juni bis 20. September.

Aktivitäten mit explosivem Risiko

Zum Inhaber von Tätigkeiten mit hohem Explosions- und/oder Brandrisiko (Feuerwerksfabriken, Treibstoffdepots, Lager/Fabriken für chemische und Kunststoffprodukte usw.) ist es obligatorisch, der Gemeinde die Referenzen ihres Hauptsitzes und der umliegenden Standorte sowie die Referenzen und Kontaktdaten der für die Tätigkeit verantwortlichen Person mitzuteilen und Sicherheit (mit 24-Stunden-Erreichbarkeit) und erstellen Sie eine Kopie des Brandnotfallplans, der auch für den Außenbereich gilt. Entlang des Umfangs der Bereiche, die mit Busch-, Baum- und Weideflächen in Berührung kommen, auf denen diese Aktivitäten stattfinden, müssen alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, einschließlich der Schaffung spezifischer Schutzstreifen in Übereinstimmung mit den technischen Regeln für den Brandschutz und den staatlichen Vorschriften regional, um die Entstehung und Ausbreitung etwaiger Waldbrände zu verhindern. Wir erinnern an das Verbot der Installation von Öfen, Lagerhäusern oder Fabriken jeglicher Art, die Brände und Explosionen auslösen könnten, innerhalb von Wäldern oder weniger als mt. 100 von ihnen. Zum Eigentümer, Pächter und Pächter an die öffentlichen und privaten Stellen, die für die Bewirtschaftung, Pflege und Erhaltung der Wälder verantwortlich sindist die Sanierung und Reinigung, auch mechanisch, von Brandschneisen, insbesondere entlang der Grenze zu Waldwegen, Straßen, Autobahnen, Eisenbahnen, Ackerland, Weiden, unbebautem und buschigem Land, obligatorisch.

Verstöße gegen die jeweilige Verordnung werden mit einer Geldstrafe geahndet
aus 25,00 € bis 500,00 €.

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