Gaskessel: ab 2025 auslaufen, wenn mindestens 51 % nicht erneuerbar sind

Gaskessel: ab 2025 auslaufen, wenn mindestens 51 % nicht erneuerbar sind
Gaskessel: ab 2025 auslaufen, wenn mindestens 51 % nicht erneuerbar sind
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Nach dem Stopp der Anreize sieht die EPBD-Richtlinie ab 2040 ein Verbot der Installation von Gaskesseln vor

Der Kragen der EU-Regeln weiter Gaskessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Laut exklusiver Berichterstattung von Sole24Ore arbeitet die Europäische Kommission an den Umsetzungsrichtlinien des Green-Homes-Richtlinie. In dem Entwurf des Textes, der in den letzten Tagen den Betreibern der Branche vorgelegt wurde und den die Wirtschaftszeitung einsehen konnte, hätten die europäischen Techniker dies festgelegt 1. Januar 2025 die Frist, nach der es nicht mehr möglich sein wird, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel zu fördern, es sei denn „Über das Netzwerk kommst du nicht an mindestens 51 % erneuerbare Kraftstoffewie zum Beispiel Biogas“.

Der im vergangenen März vom Parlament verabschiedete Revisionstext der EPBD-Richtlinie ist in dieser Hinsicht noch zu vage, weshalb die Kommission beschlossen hat, ein spezielles Handbuch zu erstellen, um etwaige Unsicherheiten auszuräumen.

Il Sole24Ore betont jedoch auch, dass „Dies sind Hinweise, die die Mitgliedsländer nicht wie eine Richtlinie binden, die aber sicherlich eine genaue Richtung für die Richtung der Brüsseler Politik vorgeben.“

Zwei wichtige Schritte für Italien

In dem von der Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf gibt es zwei grundlegende Schritte für Gaskessel in Italien:

  • Der erste legt fest, was damit gemeint ist Finanzielle Anreize worunter im weitesten Sinne „jede Form wirtschaftlicher Unterstützung durch eine öffentliche Einrichtung“ verstanden werden sollte. Es handelt sich also um Beiträge sowohl für Käufer als auch für Installateure.
  • der zweite erklärt stattdessen Was versteht man unter einem Kessel, der mit fossilen Brennstoffen betrieben wird?

Der von Sole24Ore eingesehene Text erklärt: „Ob ein Gaskessel als mit fossilen Brennstoffen betrieben gilt, hängt von der Mischung ab zum Zeitpunkt der Installation im Netz vorhandenen Brennstoffe“. Vielmehr hatten sich die Betreiber der Branche eine Offenheit gegenüber Biogas erhofft, unabhängig vom tatsächlich eingesetzten Brennstoff.
Die Kommission hielt diesen Antrag jedoch für unzureichend und erklärte: „Wo das örtliche Netz hauptsächlich Erdgas transportiert, wird die Installation von Heizkesseln nicht gefördert. Wo das örtliche Netz jedoch hauptsächlich erneuerbare Brennstoffe transportiert, kann der Einbau von Heizkesseln finanziell gefördert werden.“.

Für unser Land eine solche Anforderung es würde die Vorteile völlig zunichte machen für Gaskessel.

Sollten die Leitlinien angenommen werden, ist mit großer Arbeit für die italienische Regierung zu rechnen, die zu diesem Zeitpunkt zwangsläufig ein System alternativer Anreize und Prämien bereitstellen muss.

Lesen Sie auch die Alternativen zu Gaskesseln nach dem von Case Green verhängten Stopp

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