Der geschützte Strom- und Gasmarkt endet am 1. Juli. Ratschläge des Vereins AssConFam zur Vermeidung von Problemen und Betrug – ilBustese.it

Der geschützte Strom- und Gasmarkt endet am 1. Juli. Ratschläge des Vereins AssConFam zur Vermeidung von Problemen und Betrug – ilBustese.it
Der geschützte Strom- und Gasmarkt endet am 1. Juli. Ratschläge des Vereins AssConFam zur Vermeidung von Problemen und Betrug – ilBustese.it

Mit dem 1. Juli 2024 ist die Zeit des geschützten Marktes für Strom- und Gasabrechnungen vorbehaltlich besonderer Ausnahmen beendet. Wie immer in Zeiten des Wandels bei den Verbrauchern kann es zu Verwirrung kommen und die Gefahr von Betrügereien lässt sich mit ein wenig Aufmerksamkeit leicht vermeiden.

Der Rat der Families Consumers Association

Der erste Vorschlag der Families Consumers Association besteht darin, „es selbst zu machen“ oder telefonische Vertragsabschlüsse zu vermeiden. Es wird dringend empfohlen, sich an die Energieverteilungsunternehmen zu wenden, die in den verschiedenen Gebieten Niederlassungen mit geschulten und kompetenten Betreibern haben, um die geeignete Vertragsart für jeden individuellen Bedarf zu ermitteln.

Um nicht unvorbereitet zu sein und mögliche Betrügereien zu vermeiden.

Überprüfen Sie die Rechnungen und prüfen Sie, ob Sie, möglicherweise ohne Wissen des Verbrauchers, in den freien Markt eingetreten sind. Alle Anbieter sind verpflichtet, dies auf der Rechnung des Nutzers anzugeben. Diese Prüfung muss durchgeführt werden, da der Verbraucher, wenn er keine Wahl getroffen hat, automatisch von seinem Anbieter auf den Markt des schrittweisen Schutzes verwiesen wird, mit Tarifen, die nicht immer bequem und vorteilhaft sind.

Durch den Führungswechsel kommt es zu keinen Versorgungsunterbrechungen, Seien Sie daher vorsichtig bei Telefonanrufen, die Sie dazu auffordern, voreilige Entscheidungen zu treffen, um Bußgelder und Sanktionen oder eine Blockade der Strom- und Gasversorgung zu vermeiden. Seien Sie stets auf der Hut vor Gesprächspartnern, die sich überstürzen und die Vertragsbedingungen unklar erläutern.

Für sogenannte gefährdete Verbraucher: Personen, die in wirtschaftlich benachteiligten Verhältnissen leben, Personen über 75 Jahre, alle Personen, die elektromedizinische Geräte benötigen, Personen, die das Gesetz 104/92 in Anspruch nehmen, sowie Personen, die in Notunterkünften oder auf nicht miteinander verbundenen Inseln leben, haben auf Antrag Anspruch auf einen Vorzugspreis Lieferanten, die in den Schwachstellenschutzdienst einbezogen werden sollen, indem sie ein spezielles Selbstzertifizierungsformular anfordern.

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