Stoppen Sie die Rai-Lizenzgebühr: Seien Sie vorsichtig, hier sind diejenigen, die nicht zahlen

Die Rai-Lizenzgebühr ist in Italien eine obligatorische Zahlung für alle, die einen Fernseher oder ein Gerät besitzen, das Fernsehsignale empfangen kann. Diese Lizenzgebühr wird zur Finanzierung des italienischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks RAI (Radiotelevisione Italiana) verwendet. Ihre Zahlung ist auch dann erforderlich, wenn Sie nur private Sender und nicht die von RAI sehen.

In Italien muss jeder, der einen Fernseher oder ein Gerät besitzt, das Fernsehsignale empfangen kann, die Rai-Lizenzgebühr entrichten, unabhängig davon, ob er RAI-Kanäle sieht oder nicht. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Befreiungen für bestimmte Personengruppen, wie z. B. behinderte Menschen mit 100 %iger Behinderung, Menschen über 75 Jahre mit einem Einkommen unter einem bestimmten Niveau und einige andere spezifische Situationen. Es ist immer besser, sich direkt bei den zuständigen Stellen zu erkundigen, um aktuelle Informationen zu Befreiungen von der Zahlung der Rai-Lizenzgebühr zu erhalten.

Mal sehen, wer die Rai-Lizenzgebühr nicht zahlt

Es ist wichtig zu betonen, dass die Nichtzahlung der Rai-Lizenzgebühr zur Zahlung einer Geldstrafe führen kann. Es gibt jedoch Ausnahmen, die es Ihnen ermöglichen, von der Steuer befreit zu sein, was nicht allen Italienern gefällt. Denken Sie daran, dass Sie für den Erhalt der Befreiung bis zum 31. Januar eines jeden Jahres einen Antrag beim Finanzamt einreichen müssen.

Wenn der Benutzer, ob Italiener oder Ausländer, über 75 Jahre alt ist und über ein geringes Einkommen verfügt oder auf keinen Fall mehr als 8.000 € pro Jahr beträgt, zahlt er keine Rai-Lizenzgebühr.

Auch wenn es angesichts der heutigen Zeit seltsam, wenn nicht sogar unmöglich erscheint, können Bürger, die keinen Fernseher besitzen, als von der Zahlung von Canore Rai befreit angesehen werden: In Wirklichkeit wird vor allem auf Situationen verwiesen, in denen ein Bürger mehr als einen hat zu Hause und bescheinigt, dass es in einigen dieser Haushalte kein Gerät gibt, das Bilder und Töne übertragen kann. In diesem Fall können die Inhaber des Wohnstromverbrauchers eine Befreiung von der Zahlung der Rai-Lizenzgebühr beantragen.

Ausgenommen sind auch ausländische Diplomaten und Soldaten, die in Italien dienen, mit allen ihren Familienangehörigen, für die keine Verpflichtung zur Zahlung der Rai-Lizenzgebühr besteht.

Andere Ausnahmefälle sind an bestimmte Situationen und Fälle gebunden. Zum Beispiel: Personen, die in Langzeitpflegeeinrichtungen stationär behandelt werden, Personen, die im Ausland leben und keine Wohnung in Italien haben, Inhaber eines Stromliefervertrags für den häuslichen Gebrauch durch Nichtansässige.

Die Zahlung der Rai-Lizenzgebühr erfolgt durch direkten Abzug von der Rente oder wird direkt von der Stromrechnung abgebucht.

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