Erbschafts- und Schenkungssteuer, neue Regeln der Regierung – idealista/news

Die Regierung hat die Regeln bezüglich geändert Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Gesetzesverordnung Bei der Umsetzung der vom Ministerrat beschlossenen Steuerreform werden vielmehr Regelungen zur Rationalisierung eingeführt der Zulassungssteuer, der Erbschafts- und SchenkungssteuerStempelsteuer- und Treuhandvorschriften, wie der stellvertretende Wirtschaftsminister Maurizio Leo selbst in der Pressekonferenz bekannt gab. Aber mal sehen, was sie sind die Neuigkeiten des Dekrets und welche Änderungen

Besteuerung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Wie in der auf der Website der Regierung veröffentlichten Pressemitteilung dargelegt, in der die Neuerungen des Gesetzesdekrets erläutert werden, sind die Sätze und Befreiungen der entsprechenden Steuer im konsolidierten Text zu Erbschaften und Schenkungen enthalten. Für Zwecke der Steuerbemessungsgrundlage ist sie unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung ausgeschlossen das „Donatum“ aus dem Umfang des „Reliktums“sowohl für die Zwecke der Tarife als auch für die Zwecke der Befreiungen

. Darüber hinaus wird es im Verordnungstext gestrichenoder der Hinweis auf die Institution der Zugehörigkeit e Es wird klargestellt, dass dies für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer gilt Franchisegeber und verbundene Unternehmen gelten ebenfalls als direkte Verwandte.

Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Regelung des Trusts

Wie lang Bei Treuhandfonds und Gebrauchsspenden wird Folgendes festgestellt:

  • Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird auf Übertragungen aus Trusts ausgeweitet.
  • für Zweckspenden ist die Steuer ausdrücklich ausgeschlossen;
  • Die anwendbaren Steuerbefreiungen und Steuersätze hängen vom Wert der Vermögenswerte und der ehelichen oder verwandtschaftlichen Beziehung zwischen dem Treugeber und dem Begünstigten zum Zeitpunkt der Übertragung ab.
  • Die Zahlung der Steuer erfolgt in Eigenveranlagung durch den Begünstigten zum Zeitpunkt der Übertragung und nach Mitteilung durch diesen oder, vorab und endgültig, durch den Treugeber oder den Treuhänder zum Zeitpunkt der Übertragung des Vermögens oder des Vermögens Eröffnung der Nachfolge. Die Steuer wird dauerhaft gezahlt und nicht erstattet.

Vorgefertigte Erbschaftserklärung

Die vorausgefüllte Nachfolgeerklärung kommt an. Eine Vereinfachung der beizufügenden Informationen und Dokumentationen wird erwartet die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung innerhalb von 12 Monaten ab dem Tag der Eröffnung des Nachlasses, mit Ausnahme von Personen mit Wohnsitz im Ausland.

Darüber hinaus wird für die Zahlung der Steuer das derzeitige System durch die Einführung des Grundsatzes zum Zeitpunkt der Steuererklärung überwunden Selbstliquidation analog zu dem, was bereits für andere Steuern (Hypotheken-, Grundbuch-, Stempelsteuer und Hypothekensteuer) vorgesehen ist, mit der Möglichkeit einer anschließenden Ordnungsmäßigkeitsprüfung und der Möglichkeit, dem Steuerpflichtigen innerhalb der zweijährigen Verjährungsfrist, sofern diese länger ist, eine Zahlungsmitteilung mitzuteilen Hauptsteuer. Der Die Sanktionen werden auf ein Drittel reduziert wenn der Steuerpflichtige die fälligen Beträge innerhalb der Frist für die Einlegung der Beschwerde zahlt.

Zulassungssteuer

Es werden Maßnahmen zur Umsetzung der Verfahren zur elektronischen Verwaltung von Verpflichtungen ergriffen. Darüber hinaus sind Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehen, wie zum Beispiel:

  • für Urkunden über die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmenszweigen, die Anwendung unterschiedlicher Sätze für die Übertragung der verschiedenen Arten von Vermögenswerten (beweglich und unbeweglich), aus denen sich das Gesellschaftsvermögen zusammensetzt, sofern die Urkunde oder ihre Anhänge eine Aufschlüsselung der Gegenleistung auf die verschiedenen Arten von Vermögenswerten enthalten. Fehlt eine solche Verteilung, gilt der höchste Einzelsatz;
  • Bei Erbteilungen wird zur Ermittlung der Gesamtmasse auch der Wert der Vermögenswerte berücksichtigt, die der Verstorbene zu Lebzeiten an die zur Zusammenführung erforderlichen Rechtssubjekte (gesetzliche Erben) gestiftet hat, jedoch nicht der Eintragungssteuer unterliegen Zeit der Teilung;
  • Bei den Verurteilungsmaßnahmen der Justizbehörde, einschließlich Unterlassungsverfügungen, führt die Agentur der Einnahmen die vorbeugende Zwangsvollstreckung gegen den zur Zahlung der Kosten Verurteilten oder den Schuldner durch, gegen den die Unterlassungsverfügung vollstreckbar geworden ist. In Bezug auf Gerichtsdokumente, in denen die Zahlung von Geldbeträgen verurteilt wird, wird erwartet, dass die Agentur nach der Registrierung der Rückstellung, unabhängig von der Zahlung der Steuer, die Registrierungssteuer direkt einzieht;
  • Die Verträge zur Übertragung von Entwicklungsrechten, wie auch immer sie heißen, werden in die Kategorie derjenigen zurückgeführt, deren Gegenstand Dienstleistungen mit einem Kapitalinhalt sind, der nicht anderweitig angegeben ist, für die die Registrierungssteuer in Höhe von 3 Prozent sowie die Festhypotheken- und Grundbuchsteuer erhoben werden werden in Höhe von 200 Euro erhoben;
  • Bei vorläufigen Verträgen gehen wir von differenzierten Sätzen zu einem einheitlichen Satz von 0,5 % über, sowohl bei Bestätigungseinlagen als auch bei Vorauszahlungen, der nicht höher ist als die Zulassungssteuer, die für den endgültigen Vertrag fällig wäre.

Bezüglich der Zahlung der Zulassungssteuer ist dieSelbstliquidation für alle für die Registrierung und Liquidation vorgelegten Dokumente vom Amt für gerichtliche Urkunden und solche, für die eine Belastungsregistrierung erforderlich ist. Auch diese Steuer ist vorgesehen eine anschließende formelle Prüfung und wenn die Kontrollen eine höhere Hauptsteuer ergeben, stellt das Amt dem Steuerpflichtigen einen Zahlungsbescheid zu, wobei die Strafen auf ein Drittel reduziert werden, wenn der Steuerpflichtige die fälligen Beträge innerhalb der Frist für die Einreichung der Beschwerde zahlt. Die Befugnis, den angegebenen Wert zu korrigieren und die zusätzliche Steuer automatisch zu zahlen, bleibt unverändert.

Stempelsteuer

Mit der neuen Gesetzesverordnung wird eine vereinfachte Modalität eingeführt der Zahlung der Stempelsteuer, mit Zahlung über das Formular F24 innerhalb der für die Registrierung der Urkunde festgelegten Frist. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die bei der Agentur der Einnahmen zur Registrierung vorgelegten analogen Dokumente im Original weiterhin erfüllt werden die Stempelsteuer per elektronischem Stempel. Es sieht die Zusammenlegung der Stempelsteuer mit den von den Konsularstellen erhobenen Gebühren vor und sieht vor, dass von diplomatischen und konsularischen Stellen angenommene oder empfangene Dokumente nicht der Stempelsteuer unterliegen.

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