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Eine wichtige und beispiellose Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (Deutschland), mit der der Pharmariese AstraZeneca angewiesen wurde, detaillierte Informationen zu den Nebenwirkungen seines Vaxzevria-Impfstoffs gegen Covid-19 bereitzustellen. Dieses Urteil ist das Ergebnis einer Klage einer Frau aus Oberfranken, die nach der Impfung schwere gesundheitliche Schäden angab.
Der Fall
Die Frau (33 Jahre alt) entwickelte nach Erhalt der Impfstoffdosis eine Darmvenenthrombose, eine äußerst seltene und sehr schwerwiegende Art von Blutgerinnsel, die sie ins Koma versetzte und eine schwierige Operation zur Entfernung eines Teils seines Darms erforderte. Der Fall wird von Apollo News gemeldet. Nach ihrer Genesung beschloss die 33-Jährige, AstraZeneca nicht nur wegen der Schäden zu verklagen, die sie durch die Impfung erlitten hatte, sondern auch wegen der Schmerzen und Leiden, die sie während dieser langen Zeit empfunden hatte.
Der Satz
Das Gericht forderte AstraZeneca ausdrücklich auf, alle Daten zu Fällen von Thrombosen mit thrombozytopenischem Syndrom (TTS) offenzulegen, einer möglichen Kontraindikation für Anti-COVID-19-Impfstoffe, einschließlich Vaxzevria, über die AIFA ebenfalls sprach. Das Urteil verpflichtet AstraZeneca dazu, detaillierte Angaben zu den Nebenwirkungen des Impfstoffs in der Zeit zwischen der Zulassung des Impfstoffs Ende Dezember 2020 und dem 19. Februar 2024 zu machen. Der Anwalt der Frau, Volker Löschner, betonte die Bedeutung dieser Informationen nicht nur für den Fall sondern auch für andere ähnliche laufende und zukünftige Gerichtsverfahren. Der Schadensersatzanspruch der 32-Jährigen beläuft sich auf mindestens 250.000 Euro für Schmerzen und Leiden, rund 17.000 Euro für den Verdienstausfall in der Zeit, in der sie arbeitsunfähig war, bis zu 600.000 Euro für alle künftigen Probleme, die damit einhergehen auftreten, wenn man der vergangenen Prüfung folgt.
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