Konsultation von Kataster- und Hypothekendatenbanken, was sich mit dem neuen Gesetzesdekret ändert – idealista/news

Konsultation von Kataster- und Hypothekendatenbanken, was sich mit dem neuen Gesetzesdekret ändert – idealista/news
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Die jüngste Gesetzesverordnung zur Steuerreform, von der Regierung genehmigt, wodurch die Regeln geändert wurden zur Schenkungs- und Erbschaftssteuerhat auch in Bezug auf wichtige Innovationen eingeführt Abfrage von Hypotheken- und Grundbuchdatenbanken und Steuern darauf. Mal sehen, was es Neues gibt

Hypothekensteuern und Sondersteuern

Änderungen der Steuerschuld sind zu erwarten für Hypothekenberatung, unter anderem mit der Abschaffung der stufenweisen Steuermaßnahme im Zusammenhang mit der Anzahl der Formalitäten, der Einführung von Tarifpositionen für die neuen Dienstleistungen der Agentur der Einnahmen im Integrierten Immobilienregister und der Senkung der Beträge der Hypothekenprüfungen 20 % (anstelle von 10 %) für elektronisch gestellte Anträge, die Ausweitung der Unentgeltlichkeit der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Hypothekendienstleistung auch auf andere öffentliche Verwaltungen als den Staat.

Für die Sondersteuern, die für die von der Agentur erbrachten Dienstleistungen anfallen, ist die Gruppierung in einer einzigen, in drei Posten unterteilten Tabelle, die Aktualisierung und Verfall der fälligen Beträge sowie die Aufnahme ausdrücklicher Befreiungshypothesen für die vollständig automatisiert erbrachten Dienstleistungen erforderlich. Für die besonderen Katastersteuern ist eine kostenlose elektronische Abfrage der Katasterinformationsdatenbank vorgesehen und im Rahmen des Pauschalsatzes der besonderen Katastersteuern die Abschaffung stufenweiser Steuermaßnahmen, die an die Anzahl der beantragten Elemente geknüpft sind.

Verfahren für den Zugriff auf die Hypotheken- und Katasterdatenbank

Der Zugriff auf die elektronische Abfrage der Hypotheken- und Katasterdatenbanken wird jedermann auf der Grundlage der in einer vom Direktor der Agentur der Einnahmen zu erlassenden Bestimmung enthaltenen Angaben gestattet. Darüber hinaus wurde die Zahl der Subjekte, die für Zwecke des öffentlichen Interesses oder zur Wahrnehmung von Hilfsfunktionen im Gerichtsbereich elektronisch auf die Hypotheken- und Grundbuchdatenbanken zugreifen können, ohne Steuern und Abgaben, erweitert und eine kostenlose Regelung eingeführt. für die elektronische Veröffentlichung von Katasterkarten.

Aktualisierung der Katastereinträge

Um die in der Grundbuchdatenbank erfassten Informationen zu verbessern, erfolgt im Falle des Todes von natürlichen Personen, die Inhaber von Nießbrauchs-, Nutzungs- und Wohnrechten sind, die Aktualisierung der Grundbuchinhaber automatisch durch die Agentur der Einnahmen, steuer- und abgabenfrei über die Feststellungen des Steuerregisters. Die Person, die Anspruch auf Wachstum hat, muss diese Informationen der Agentur durch einen Antrag auf Überführung in die Befreiungsregelung mitteilen.

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