Die Anordnung, „während eines Wettkampfs eine Maske zu tragen, war illegitim, da sie nach dem Ende der Pandemie kam“. Also Mario…
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Der Befehl, „das zu tragen Maske während eines Wettbewerbs war es unzulässig, da es nach dem Ende der Pandemie eintraf.“ So Mario F, diensthabender Sergeant bei GuidoniaGestern (10. April) wurde er vom Militärgericht in Rom freigesprochen. Dies stellte die Richterin der Vorverhandlung, Dr. Daniela Malchiorre, fest. Technischer Berater der Partei anwesend Matteo BassettiChefspezialist für Infektionskrankheiten an der Poliklinik San Martino in Genua.
Keine Maske, freigesprochen
Die Verteidigung argumentierte daher in der mündlichen Verhandlung mit zusammenfassendem Urteil, dass nur „die Gesundheitsbehörde restriktive Anordnungen hätte erlassen können und nicht die Kommandeure“ einer Kaserne. Bassetti erklärte dann, dass „es keine wissenschaftlichen Beweise für die Verwendung der chirurgischen Maske am Arbeitsplatz gibt“, während dies klar sei „in Umgebungen, in denen fragile Menschen anwesend sind“.
DIE GESCHICHTE
Mario F., ein in Guidonia diensthabender Marschall, hatte sich geweigert, während eines Wettkampfs eine Maske zu tragen. Und so landete der Luftwaffensoldat vor Gericht. Tatsächlich hatte der Mann eine Verwarnung erhalten, nachdem er am 21. Oktober 2022 „im Auswahlzentrum für eine Wettkampftätigkeit das Tragen der Atemschutzmaske wiederholt abgelehnt und mehrfach nicht befolgt hatte“. Ihm in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Kommandanten des Auswahlzentrums in Guidonia mit Blattnummer 1821 vom 10.12.2022 von den Vorgesetzten ersten Grades, Leutnant und Oberstleutnant, übergeben, die beide für die Durchführung des laufenden Wettbewerbs verantwortlich sind.“ , wurde in dem Dokument gelesen.
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Der Vorwurf lautete auf schweren Ungehorsam. Aus seiner Sicht beharrte der Soldat darauf, dass der Notfall vorüber sei. Damals galt Maskenpflicht nur in RSAs. Aus diesem Grund hatte er sich entschieden, die Schutzvorrichtung nicht zu tragen. Darüber hinaus, so hatte sein Verteidiger erklärt, fand der Wettbewerb in einem sehr großen Hangar in der Gegend von Pratica di Mare statt. Mario F. bezog sich auf diese Regelung: „Mit Gesetzesdekret Nr. Mit Beschluss Nr. 24 vom 24. März hat der Ministerrat die Aufhebung des am 31. Januar 2020 ausgerufenen Ausnahmezustands bis zum 31. März 2022 angeordnet, um die Ausbreitung der Covid-19-Epidemie zu bekämpfen.“ „Mein Mandant hat im Verhör klargestellt, warum er die Bitte seines Vorgesetzten missachtet hat.“ „Die Anordnung war rechtswidrig, da es mit dem Gesetzesdekret 24/2022 (sog. Draghi-Dekret) ab dem 30. Juni 2022 keinerlei Beschränkungen mehr für öffentliche Wettbewerbe gab“, erklärte der Anwalt Massimiliano Strampelli, Professor für Militärrecht. Mario F. hatte an diesem Tag die Aufgabe, die angehenden Kadetten zu unterstützen. Er hatte weder die OP-Maske noch den FFp2 getragen, gerade weil das Virus hinter uns zu sein schien.
WAS BASSETTI SAGT
„Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, Menschen zum Tragen von Masken zu zwingen, um die Übertragung von Sars-Cov2 außerhalb des Krankenhausumfelds und RSAs zu reduzieren. Ich spreche von einer Verpflichtung, ins Kino, ins Stadion, zum Aperitif oder auf andere Weise zu gehen.“ „Es gibt keine wissenschaftliche Grundlage“, erklärt Bassetti gegenüber Adnkronos Salute. „Das Schlimmste an dieser Angelegenheit ist“, betont Bassetti, „dass dieser Antrag im Jahr 2021, als es nicht viele Informationen gab, noch toleriert werden konnte, aber nicht getan werden konnte, als alles klarer war: Dieser Soldat wurde zum „Einsatz“ gezwungen die Maske im Oktober 2022. Ich glaube, dass die Beweise, die dieser Entscheidung der Armee zugrunde liegen, gegen die Wissenschaft waren. Wenn die Armee dann glaubt, dass sie die Menschen dazu zwingt, Masken gegen die Wissenschaft zu tragen, kann sie das tun, aber lassen Sie es nicht zu Das ist eine Entscheidung, die auf medizinisch-wissenschaftlichen Studien beruht. Es handelt sich um eine Anordnung und muss als solche betrachtet werden. Der obligatorische Einsatz der Maske als Präventionsstrategie für Sars-Co-2-Infektionen „wird derzeit nicht durch die uns vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse gestützt. Es sind weitere Studien mit größerer statistischer Aussagekraft erforderlich, um einen wirksamen Nutzen dieser Strategie definieren zu können.“ „Verhinderung der Übertragung des Virus“, schließt er.
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