Die Klarstellungen des Finanzamtes zu den neuen Deklarationsmodellen der Steuerreform – idealista/news

Die Klarstellungen des Finanzamtes zu den neuen Deklarationsmodellen der Steuerreform – idealista/news
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Für das laufende Jahr gibt es einige Neuerungen bzgl Steuerrückzahlungen. Neben der weiteren Vereinfachung des Formulars 730 (für Arbeitnehmer und Rentner) wurden auch die Erklärungsformulare zu Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und IRAP flexibler gestaltet. Diesbezüglich ist dieFinanzamt hat ein Rundschreiben herausgegeben, um etwaige Zweifel an den Änderungen durch die Steuerreform 2024 auszuräumen.

Die neuen Erklärungen für 2024

Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die Neuerungen, die durch das Steuer-Compliance-Dekret (Gesetzesdekret Nr. 1/2024) eingeführt wurden, das einige Leitprinzipien der Steuerreform (Gesetz Nr. 111/2023) umsetzt. Im Einzelnen erfolgt die Prüfung der neuen Rationalisierungs- und Vereinfachungsmaßnahmen bzgl Steuererklärung ist in vier verschiedene Absätze unterteilt, die jeweils Vereinfachungen zugunsten von gewidmet sind natürliche Personen die keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, an diejenigen für Mehrwertsteuerinhaberfür die Steuereinbehaltsbeauftragte und bezüglich der Überarbeitung der Fristen für die Abgabe von Erklärungen.

Vorkompiliertes Formular 730 und vereinfachte Präsentationsmethode

Für Arbeitnehmer und Rentner, die ebenfalls ähnliche Einkünfte beziehen, wurde eine neue Möglichkeit eingeführt Modell 730. Tatsächlich stellt die Agentur der Einnahmen ab diesem Jahr dem Steuerzahler mit der vereinfachten Darstellung der vorab erstellten Steuererklärung auf analytische Weise die in ihrem Besitz befindlichen Informationen zur Verfügung, die bestätigt oder geändert werden können.

Insbesondere diese Informationen werden in einem speziellen Abschnitt der Webanwendung der vorgefertigten Erklärung verfügbar sein, der über den reservierten Bereich der Website der Agentur der Einnahmen zugänglich ist. Interessierte Steuerzahler können über einen geführten und vereinfachten Weg die vom Finanzamt gespeicherten Informationen bestätigen oder ändern. Sobald sie definiert sind, werden sie automatisch in den entsprechenden Feldern des Steuererklärungsformulars 730 gemeldet, was die Erstellung des Formulars erleichtert. vorkompilierte Erklärung.

Die technischen Zugangsmethoden zum neuen Interaktionssystem werden durch eine spezifische Bestimmung des Direktors der Agentur der Einnahmen nach Rücksprache mit dem Garanten für den Schutz personenbezogener Daten festgelegt.

Vereinfachtes Modell 730

Die Möglichkeit der Präsentation der vereinfachte Erklärung es wird schrittweise sein auf alle Steuerzahler ausgeweitet, die keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben. Beispielsweise kann das vereinfachte Meldeformular aufgrund der Erweiterung des subjektiven Geltungsbereichs nach seiner vollständigen Funktionsfähigkeit auch von Personen vorgelegt werden, die keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen und keine Einkünfte aus einer unselbstständigen Tätigkeit oder ähnlichem beziehen, aber ausschließlich Kapitalerträge.

Durch eine Bestimmung des Direktors der Agentur für Einnahmen wird die schrittweise Einbeziehung neuer Arten von Einkünften in die durch die Steuerbehörde steuerpflichtigen Einkünfte festgelegt vereinfachtes Modell 730. Unter anderem ist es ab diesem Jahr möglich, Kapitalerträge aus ausländischen Quellen ersatzbesteuert zu melden.

Eine weitere Neuerung ermöglicht ab dem laufenden Jahr nun auch Subjekten, die das Deklarationsformular 730 vorlegen, die Möglichkeit, eine eventuelle Steuerrückerstattung direkt bei der Agentur zu beantragen oder die Zahlung des fälligen Betrags vorzunehmen, auch in Anwesenheit eines Steuerbevollmächtigten erforderlich, um die Anpassung vorzunehmen.

Vereinfachungen für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Zu den neuen Funktionen gehören Einkommens-, Mehrwertsteuer- und IRA-Erklärungsformulare dank der schrittweisen Eliminierung von Informationen, die für die Zwecke der Steuerabrechnung nicht relevant sind oder die von der Agentur der Einnahmen aus ihren eigenen Datenbanken oder im Eigentum anderer Verwaltungen erfasst werden können, effizienter gestaltet werden.

Die Reduzierung der Informationen wird sich insbesondere auf Steuergutschriften auswirken, die sich aus Anreizen für Wirtschaftsteilnehmer ergeben. In der Praxis wird die Verpflichtung, in der Steuererklärung die Steuergutschriften anzugeben, deren Verwendung nur durch „horizontale Kompensation“ zur Tilgung von Schulden anerkannt wird, schrittweise abgeschafft.

Für diejenigen, für die die Verpflichtung zur Angabe in den jährlichen Erklärungen bestehen bleibt, wird jedoch festgestellt, dass die Nichtangabe der sie betreffenden Informationen in den Erklärungsformularen nicht zum Verlust der Leistung führt, sofern die Steuergutschriften fällig sind . Diese Bestimmung gilt nicht für Steuergutschriften, die als staatliche Beihilfe oder De-minimis-Beihilfe eingestuft sind. Die vorab erstellte Steuererklärung wurde, allerdings in einer Versuchsphase, auch auf Selbstständige und Unternehmer ausgeweitet.

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