Neuigkeiten bezüglich der Familienbeihilfe, deren Familieneinkommensniveaus für die Zwecke der Zahlung per Gesetz neu bewertet werden…
Bereits Abonnent? Hier anmelden!
SONDERANGEBOT
BESTES ANGEBOT
JÄHRLICH
79,99 €
19 €
1 Jahr lang
JETZT WÄHLEN
MONATLICH
6,99 €
1 € PRO MONAT
Für 6 Monate
JETZT WÄHLEN
SONDERANGEBOT
SONDERANGEBOT
MONATLICH
6,99 €
1 € PRO MONAT
Für 6 Monate
JETZT WÄHLEN
Dann nur 49,99 € statt 79,99 €/Jahr
Abonnieren Sie mit Google
Neuigkeiten zur Familienbeihilfe, deren Familieneinkommensniveaus zum Zweck der Auszahlung gesetzlich jährlich mit Wirkung vom 1. Juli eines jeden Jahres neu bewertet werden, und zwar in einem Umfang, der der Änderung des Preisindexverbrauchs für Familien von Arbeitern und Angestellten entspricht , berechnet von Istat. Die Einkommensniveaus der Tabellen mit den monatlichen Beträgen der Familienbeihilfen, die für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 gelten, wurden neu bewertet. Die Tabellen mit den neuen Einkommensniveaus wurden dem INPS-Rundschreiben beigefügt sowie die entsprechenden monatlichen Leistungsbeträge, die vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 auf die verschiedenen Familientypen anzuwenden sind. Für die Bestimmung der täglichen, wöchentlichen, zweiwöchentlichen und vierzehntägigen Leistungsbeträge gelten die gleichen Einkommensniveaus.
Die Variation
In Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzesdekrets vom 29. Dezember 2021, Nr. 230, der in Artikel 1 mit Wirkung vom 1. März 2022 die einmalige und allgemeine Beihilfe für unterhaltsberechtigte Kinder einführte und mit demselben Datum die Familienbeihilfe für Familien mit Kindern und Waisen aufhob. Die neuen Familieneinkommensniveaus betreffen ausschließlich Familien mit Familien, die keine Kinder und Waisen haben und daher aus Ehepartnern, Brüdern, Schwestern und Enkelkindern bestehen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex für Familien von Arbeitern und Angestellten, ohne Tabak, berechnet von ISTAT zwischen 2023 und 2022, betrug +5,4 Prozent. In Bezug auf das oben Gesagte. Sie sind diesem Rundschreiben beigefügt
© ALLE RECHTE VORBEHALTEN
Lesen Sie den vollständigen Artikel unter
Der Messenger