Heimbonus von 48.000 Euro, finden Sie heraus, ob Sie Anspruch darauf haben

Für diejenigen, die eine renovierte Immobilie kaufen, könnte es eine sein Hausbonus das reicht bis zu 48.000 Euro Dank an 50 % Abzug. Tatsächlich weiß es nicht jeder, aber der Abzug für Eingriffe zur Wiederherstellung des baulichen Erbes beträgt 50 % der Ausgaben maximal 96.000 Eurogilt auch für den Kauf von komplett renovierte Immobilien.

Der 50-prozentige Abzug, der einen Steuervorteil bietet bis zu 48.000 EuroTatsächlich geht es nicht nur um Hausrenovierungen, sondern auch um dieKauf renovierter Immobilien durch Bauunternehmen oder Baugenossenschaften. Um davon zu profitieren, müssen jedoch bestimmte Bedingungen eingehalten werden, die wir weiter unten sehen werden.

50 % Abzug beim Kauf renovierter Immobilien

Der in Artikel 16 Absatz 1 des Gesetzesdekrets 63 von 2013 vorgesehene Abzug von 50 % für die Wiederherstellung des baulichen Erbes gilt auch beim Kauf einer renovierten Immobilie. Um in den Genuss des Steuervorteils zu kommen, ist es jedoch erforderlich, dass dergesamtes Gebäude war Gegenstand von Renovierung (und nicht nur die Immobilie, die gekauft wird) durch ein Bauunternehmen oder eine Baugenossenschaft, die Schritte unternommen hat, um:

  • L’Veräußerung der Immobilie innerhalb von 6 Monaten ab Ende der Arbeiten;
  • L’Zuordnung der Immobilieneinheit innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten.

Wichtig ist, dass Sie Anspruch auf einen Rabatt von bis zu 48.000 Euro haben, auch wenn Sie einen kaufen Wohnung in Eigentumswohnungist, dass das gesamte Gebäude renoviert wurde.

Wie wird der Abzugsbetrag berechnet?

Bei Renovierungen wird in der Regel ein Abzug in Höhe von 50 % der entstandenen Kosten bis zur Grenze von 96.000 Euro gewährt. Für diejenigen, die ein renoviertes Haus kaufen, gilt jedoch, auch wenn der Abzug ähnlich ist Die Berechnung erfolgt anders. Da mit den für die Sanierung anfallenden Kosten nicht gerechnet werden kann, erfolgt die Berechnung des Abzugs pauschal gleich 50 % von 25 % des Kaufpreises oder Abtretung der Immobilie (der Preis, der in der Kaufurkunde angegeben ist), immer in Höchstgrenze von 96.000 Euro.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel, um besser zu verstehen, wie der Steuervorteil funktioniert. Wenn Sie eine Wohnung in einem komplett renovierten Gebäude kaufen und dafür 236.000 Euro bezahlen, wie berechnet sich der Abzug?

Zunächst erhalten Sie 25 % des Kaufpreises, also 59.000 Euro. Auf diesen Betrag ist ein Abzug von 25 % fällig, also 28.000 Euro, erstattungsfähig in zehn Jahresraten gleicher Höhe.

Nehmen wir ein anderes Beispiel. Sie kaufen eine Wohnung in einem komplett sanierten Gebäude und zahlen dafür 420.000 Euro. 25 % dieses Betrags sind 105.000, von denen ein Abzug von 48.000 Euro fällig ist: In diesem Fall werden tatsächlich 50 % der 25 % nicht berechnet, da der erhaltene Betrag die für die Leistung festgelegte Höchstgrenze (96.000 Euro) überschreitet; Tatsächlich erhalten Sie also den maximal möglichen Abzug.

Welche Unterlagen werden für den 50 %-Abzug benötigt?

Was sind die Notwendige Dokumente Anspruch auf die Leistung haben? Erstens: Anders als bei der Sanierungsprämie üblich, es ist nicht nötig mit dem die Bezahlung der Immobilie erfolgt Banküberweisung. Wichtig ist jedoch, dass die Person, die den Abzug beantragt, im Besitz der Kauf- bzw. Abtretungsurkunde der Immobilie ist (auch der eingetragene Vorverkauf ist sinnvoll), solange die Kauf- bzw. Abtretungsfristen eingehalten werden innerhalb von 6 Monaten ab Ende der Arbeiten.

In diesem Fall sollte der Käufer das verkaufende Unternehmen darum bitten Erklärung Bescheinigung über den Besitz der erforderlichen Voraussetzungen (Einhaltung der 6-Monats-Frist), sofern diese nicht in der Kaufurkunde enthalten ist.

Es ist in der Tat zu bedenken, dass der Vorteil des Abzugs gilt

„bei Eingriffen an ganzen Gebäuden, die von Immobilienbau- oder Sanierungsunternehmen und von Baugenossenschaften durchgeführt werden, die innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten die anschließende Veräußerung oder Abtretung des Grundstücks veranlassen.“

Achten Sie auf die Voraussetzungen, um beim Kauf einen Rabatt von 48.000 Euro zu erhalten

Fassen wir die Bedingungen für die Nutzung zusammen 50 % Irpef-Abzug beim Kauf einer sanierten Immobilie von einem Bauunternehmen oder einer Baugenossenschaft:

  • die Umstrukturierung muss die betreffengesamtes Gebäude;
  • Interventionen müssen betreffen Wiederherstellung Und konservative Restaurierung oder Renovierung;
  • die Immobilie muss sein entfremdet oder zugeordnet durch die Baufirma innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten;
  • es ist nicht erforderlich, dass alle Immobilieneinheiten verkauft oder übertragen werden;
  • auf der Kauf- oder Abtretungsurkunde Bedingungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf den Vorsteuerabzug zu haben, sind diese einzuhalten, andernfalls ist eine Erklärung des Bauunternehmens erforderlich;
  • Nur diese sind in der Leistung enthalten Wohnimmobilien.
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