Die Ermittlung des Einkommens gemäß Art. 54 TUIR
Besondere Erklärungen Nr. 33 – 2024
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, d. h. Einkünfte aus der gewöhnlichen Ausübung von Künsten und Berufen, werden gemäß Artikel 54 des TUIR ermittelt und in den RE-Rahmen des Einkommensmodells eingeordnet. Im ersten und zweiten Teil dieser Diskussion wurden die Kriterien zur Bestimmung der steuerpflichtigen Gebühren und abzugsfähigen Ausgaben analysiert; Der dritte Teil widmete sich den Besonderheiten bei der korrekten Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit Immobilien. Dieser vierte und letzte Teil konzentriert sich auf Hotelkosten und Kosten für die Verwaltung von Speisen und Getränken, Bewirtungskosten und Kosten für die Teilnahme an Konferenzen und Kongressen.
Themenverzeichnis
- Prämisse
- Bargeldprinzip
- RE-Tabellenzeilen RE15 – RE16 – RE17
- Ausgaben für Hotels und Restaurants
- RE15 – Aufwendungen für Hotelleistungen und die Bereitstellung von Speisen und Getränken
- Zeile RE16 – Bewirtungskosten
- Linie RE17 – Masterstudiengänge, Schulungen, Auffrischungsgebühren
- RE17 – Kosten für Zertifizierungsdienste
- Normative Anforderungen
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- Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. RE-Framework. Teil 4. (PDF) (503 kB)
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. RE-Framework. Teil 4
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