Kessel, harte Linie bei Boni aus Brüssel. Auf dem Weg zu einem Stopp ab 2025

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Heizkessel können nicht mehr gefördert werden, wenn mindestens 51 % der erneuerbaren Brennstoffe wie Biogas nicht über das Netz ankommen. Eine Regelung, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Dies ist der sehr harte Hinweis im ersten Richtlinienentwurf, der von den Technikern der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Green Homes-Richtlinie erstellt und in den letzten Tagen vorgelegt wurde einige Treffen mit den Betreibern des Sektors, die „Il Sole 24 Ore“ vorhersehen kann. Ein sehr harter Text, da er die EPBD-Regeln so restriktiv wie möglich auslegt.
Die im vergangenen März vom Europäischen Parlament verabschiedete und anschließend von den Mitgliedsländern genehmigte Richtlinie sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2025 keine finanziellen Anreize mehr für die Installation von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln zulässig sind. Allerdings ist diese Definition interpretierbar. Deshalb entwickeln die Techniker der Europäischen Kommission Leitlinien, die die Bedeutung dieser Wörter erklären. Dabei handelt es sich – das muss betont werden – um Hinweise, die die Mitgliedsländer nicht wie eine Richtlinie binden, die aber durchaus eine genaue Richtung für die Richtung der Brüsseler Politik vorgeben.

Die beiden bedeutenden Passagen

In den vergangenen Tagen wurde den Betreibern ein Entwurf einer Richtlinie vorgelegt. Und es enthält mindestens zwei für Italien sehr bedeutsame Passagen. Im ersten Abschnitt wird erläutert, was finanzielle Anreize sind, und es wird darauf hingewiesen, dass darunter im weitesten Sinne jede Form der wirtschaftlichen Unterstützung durch eine öffentliche Einrichtung zu verstehen ist: also Beiträge für diejenigen, die kaufen, aber auch für Installateure und natürlich Steuererleichterungen. Wie auch immer diese Prämien aussehen mögen, kurz gesagt, sie werden von der Richtlinie getroffen.

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Der mit fossilen Brennstoffen betriebene Kessel

Daneben erläutert die Kommissionsrichtlinie, was ein mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel ist. Dabei wird vor allem darauf hingewiesen, dass „die Tatsache, dass ein Gaskessel als mit fossilen Brennstoffen betrieben angesehen wird, von der zum Zeitpunkt der Installation im Netz vorhandenen Brennstoffmischung abhängt“. Wir blicken daher nicht in die Zukunft. Dabei ist hervorzuheben, dass die Herstellerwelt vorgeschlagen hatte, die Anreize für Geräte, die zum Betrieb mit grünen Gasen zugelassen sind, unabhängig vom tatsächlich verwendeten Brennstoff aufrechtzuerhalten.
Der Kommission reicht das jedoch nicht aus: „Wo – so heißt es in den Leitlinien – das örtliche Netz hauptsächlich Erdgas transportiert, wird der Einbau von Heizkesseln nicht gefördert.“ Wo das örtliche Netz jedoch hauptsächlich erneuerbare Brennstoffe transportiert, kann der Einbau von Heizkesseln finanziell gefördert werden.“ Das heißt, dass mindestens 51 % erneuerbarer Brennstoff wie Biomethan physisch in der Wohnung ankommen muss, in der der Heizkessel installiert ist, um die Steuervergünstigungen zu erhalten.

Eine solche Anforderung würde in unserem Land bedeuten, dass Rabatte für Heizkessel gestrichen würden. Tatsächlich macht Biomethan angesichts der im italienischen Netz transportierten Gasmenge derzeit einen wirklich minimalen Anteil aus. Das langfristige Ziel besteht darin, einen Anteil von 10 % zu erreichen, allerdings weit entfernt von den von Brüssel geforderten 51 %. Ganz zu schweigen davon, dass Biomethan künftig nicht mehr im Wohnbereich, sondern in der Industrie eingesetzt wird. Kurz gesagt, die von Brüssel gesetzten Ziele sind heute und in naher Zukunft schwer zu erreichen.

Wenn diese Hinweise durch die endgültige Fassung der Leitlinien bestätigt werden (die Diskussionen werden in den kommenden Wochen fortgesetzt), stellen sie eine wichtige Hypothek für die Arbeit dar, die die italienische Regierung an der Reform der Wohnprämien leisten muss. Tatsächlich wird Ende 2024 ein Großteil der Bauförderungen auslaufen, allen voran der Ökobonus für Heizkessel.

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