Vorübergehende Einschränkung des Fahrzeugverkehrs in der Viale della Regione Siciliana „Projekt zur Fertigstellung der Erweiterung der Zufahrtsstraße zum Industriegebiet Brancaccio in Palermo und Anschluss für den südlichen Abschnitt der äußeren Ringstraße“ – Integration und Berichtigung von OD Nr . 273 vom 05.03.2024.

Vorübergehende Einschränkung des Fahrzeugverkehrs in der Viale della Regione Siciliana „Projekt zur Fertigstellung der Erweiterung der Zufahrtsstraße zum Industriegebiet Brancaccio in Palermo und Anschluss für den südlichen Abschnitt der äußeren Ringstraße“ – Integration und Berichtigung von OD Nr . 273 vom 05.03.2024.
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Hinweise (Veröffentlichungsdatum 28. März 2024)

Die Verordnung zur vorübergehenden Einschränkung des Fahrzeugverkehrs in der Viale della Regione Siciliana wird angekündigt: „Projekt zur Fertigstellung der Verlängerung der Straße, die zum Industriegebiet Brancaccio in Palermo führt, und zur Verbindung des südlichen Abschnitts der äußeren Ringstraße“ .

Für die Realisierung der Arbeiten, zur Integration und Berichtigung der OD n. 273 vom 05.03.2024 die Straßenverkehrsordnung der folgenden Website:
– Einrichtung eines Einbahnverkehrs in der VIA REGIONE SICILIANA in Richtung Villabate auf der Strecke zwischen Via Conte Federico (ausgenommen) und der Kreuzung Cortile Di Fresco;
– VIALE REGIONE SICILIANA, an der Kreuzung mit dem Cortile Di Fresco wird ein Kreisverkehr gebaut, um die Rückgabe von Fahrzeugen aus Villabate zu ermöglichen;
– An der Kreuzung des Corso dei Mille mit der Viale Regione Siciliana Sud/Est wird ein Sackgassenschild angebracht;
– Wiederherstellung des Gegenverkehrs auf der Strecke zwischen Cortile Di Fresco und Corso dei Mille;
– Via Giovanni Di Stefano Einrichtung des Einbahnverkehrs in Richtung Via Ciaculli;
– Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. am Eingang zur Via Giovanni Di Stefano für Fahrzeuge, die vom FORUM kommen.
– Sperrung des Fahrzeugverkehrs auf dem von den Arbeiten betroffenen Teil der Fahrbahn oder dem Teil der Fahrbahn;
– Anordnung eines beidseitigen Parkverbots in den betroffenen Abschnitten mit Zwangsräumung 0.00 – 24.00 Uhr;
– Verbot des Fußgängerdurchgangs auf Baustellen;
– Gleichzeitige Schaffung eines besonders geschützten Fußgängerweges entlang der Baustelle.


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