Der Vorwurf der Scheinregistrierung, auch in der Freispruchsklage für Palmeri und seine Familie

Der Vorwurf der Scheinregistrierung, auch in der Freispruchsklage für Palmeri und seine Familie
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Frost. Der Freispruch in erster Instanz wurde im vergangenen Jahr ausgesprochen. Die gleiche Entscheidung erging heute im Berufungsverfahren gegen den Unternehmer Rocco Palmeri und seine Familienangehörigen Dorotea Palmeri, Concetta Palmeri und Rocco Palmeri (1952). Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand eine angebliche Scheinregistrierung von Vermögenswerten. Dem Vorwurf zufolge leitete der Unternehmer über Familienangehörige, die als einfache Frontmänner galten, weiterhin zwei Unternehmen in den Bereichen Fleisch und Straßentransport. In erster Instanz stellte der Strafsenat des Gerichts die Verjährungsfristen für die Vorwürfe aus den Jahren 2010 bis 2013 fest. Im Übrigen wurde der Freispruch mit der Formel „weil die Tat kein Verbrechen darstellt“ ausgesprochen. Der Freispruch wurde von der Staatsanwaltschaft angefochten, aber das Berufungsgericht von Caltanissetta erließ am Ende des Verfahrens eine Entscheidung zugunsten der Angeklagten. Darüber hinaus hatten die Richter in erster Instanz die Rückgabe „des Beschlagnahmten“ angeordnet. Die Angeklagten werden von den Anwälten Flavio Sinatra und Fernando Vignes vertreten. Ausgangspunkt der Ermittlungen waren weitere Vermögensüberprüfungen im Hinblick auf die Stellung des Unternehmers Rocco Palmeri. Den Ermittlern zufolge leitete er weiterhin die Unternehmen und deren Gewinne, obwohl ihm im Rahmen eines Antimafiaverfahrens eine Präventionsmaßnahme auferlegt worden war.

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