Verwaltungswahlen 2024 Apulien: 62 Gemeinden zur Wahl

Administrativ 2024 – An den Wahlen sind 62 apulische Gemeinden interessiert (siehe Liste). Die Abstimmung findet am 8. und 9. Juni statt, mit einer möglichen Stichwahl am 23. und 24. Juni. Lasst uns berichten Vademecum Anci zu allen Verpflichtungen, aktualisiert mit den neuesten regulatorischen und rechtswissenschaftlichen Nachrichten zu Wahlangelegenheiten

Mit Erlass vom 10. April 2024 legte der Innenminister die Termine für die ordentliche jährliche Runde der Verwaltungswahlen fest: am 8. und 9. Juni 2024 für die Gemeinden der Regionen mit ordentlichem Statut, mit der Möglichkeit a zweiter Wahlgang am 23. und 24. Juni 2024 für die Direktwahl von Bürgermeistern.

Ich bin in Apulien 62 Gemeinden interessierten sich für die Verwaltungswahlen, von welchem 12 mit einer zulässigen Einwohnerzahl von mehr als 15.000 Einwohnern iin dem wir mit dem Zwei-Runden-Mehrheitswahlsystem abstimmen werden. Bari und Lecce die Provinzhauptstädte, die 2024 wählen gehen.

Situation der Verwaltungswahlen in Apulien 2024:

  • 62 Gemeinden, die 257 Apulien abwählten (24,1 %). (Siehe Listenquelle: Innenministerium)
  • 12 Gemeinden >15.000 Einwohner von 62 (19,4 %)
  • 50 Gemeinden ≤15.000 Einwohner von 62 (80,6 %)
  • 2 Provinzhauptstädte: Bari und Lecce).

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Das Gesetzesdekret 7/2024 führt wichtige Gesetzesänderungen für Kommunen ein. Wichtig ist die Änderung von Artikel 51 Absatz 2 des Tuel, der die zulässigen aufeinanderfolgenden Mandate für Bürgermeister von Gemeinden mit einer Bevölkerung zwischen 5.001 und 15.000 Einwohnern von zwei auf drei erweitert und die Begrenzung der Mandate für Bürgermeister von Gemeinden aufhebt mit weniger als 5.000 Einwohnern. Für Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern bleibt die Grenze von zwei Mandaten unverändert. Das Dekret legt auch neue Wahlregeln für die Gemeinden der Provinzhauptstädte fest: Ab dem 29. Januar 2024 gilt unabhängig von der Bevölkerungszahl das Wahlsystem, das für Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern gilt. Daher wird bei der Wahl des Gemeinderats und der Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters das Verhältniswahlverfahren angewendet, wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht hat. Darüber hinaus greift das Gesetzesdekret in die Revision der Register und in die Bestimmung der gesetzlichen Bevölkerung ein.

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