Modica, neue Verordnung der städtischen Katastrophenschutzgruppe genehmigt –

Am 15. April letzten Jahres stimmte der Monisteri-Rat mit der Resolution Nr. zu. 84, die neue Verordnung der städtischen Gruppe der freiwilligen Katastrophenschutzhelfer der Stadt Modica.

Die Katastrophenschutzgruppe in Modica wurde regelmäßig gegründet und ist seit Ende der 90er Jahre im Einsatz und besteht derzeit aus rund 35 Freiwilligen. Darüber hinaus sind neben den ehrenamtlichen Festangestellten vier städtische Mitarbeiter für die Verwaltungsleitung zuständig.

Ohne Zweifel handelt es sich um eine äußerst wichtige Gruppe, die in Notsituationen in der Stadt Modica und darüber hinaus große Professionalität und Kompetenz bewiesen hat. Tatsächlich hat sich die Gruppe im Laufe der Jahre immer in verschiedenen Notsituationen in Italien zur Verfügung gestellt, wie im Fall des Erdbebens in den Abruzzen im Jahr 2009, der Giampilieri-Überschwemmung im Jahr 2009 und des Erdbebens in Mittelitalien im Jahr 2017. Auch aktiv in die Periode einer Pandemie zur Unterstützung der Stadt Modica, wie im Fall des Tornados vom November 2021.

Seit ihrer Gründung verfügt die Gruppe über eine eigene Satzung, die letzte wurde am 31. März 2021 vom Stadtrat genehmigt, da es sich um einen Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht und unpolitischem Zweck handelt, bei dem die Teilnahme kostenlos ist.

Die Notwendigkeit einer neuen Regelung

In der letzten Zeit gab es mehrere Änderungen im Katastrophenschutz- und Dritten-Sektor-Gesetz, weshalb eine Anpassung erforderlich war. Im vergangenen März 2023 wurde die neue Richtlinie des Präsidiums des Ministerrats zur „Genehmigung eines Standardschemas zur Verknüpfung der Grundelemente für die Einrichtung kommunaler Katastrophenschutzgruppen“ erlassen neue Verordnung vom Monisteri-Rat genehmigt.

Ziel der vom Vorsitz des Ministerrates geforderten Anpassung ist die Bereitstellung eines neuen, für alle kommunalen Katastrophenschutzgruppen einheitlichen Betriebs- und Managementstils. Das vom Stadtrat von Modican genehmigte neue Dokument muss im Stadtrat erörtert werden, damit es vollständig in Kraft treten kann.

Nach der neuen Regelung muss die Gemeinde mit ihren zuständigen Ämtern neben der Hauptverantwortung auch die administrative Leitung wahrnehmen. Während der operative Teil einem Koordinator übertragen wird, muss dieser nach demokratischen Grundsätzen unter den Freiwilligen gewählt werden.

Die neue Verordnung, die auf der vom Stadtrat im Jahr 2021 verabschiedeten Verordnung basiert, besteht aus 17 Artikeln. Es enthält Regeln unterschiedlicher Art: die Zusammensetzung der Gruppe, die Rolle des Bürgermeisters, die Ziele, die Aktivitäten der Gruppe, die Teilnahmemethoden, die tatsächlichen Freiwilligen, den Ausschluss von der Rolle, Rechte und Pflichten. Sowie Regeln zur Teilnahme, Organisation und Verwaltung.

Darüber hinaus wird durch die Änderung der Verordnung die kommunale Katastrophenschutzgruppe an die Regeln des Dritten Sektors angepasst, sodass die Gruppe im einheitlichen nationalen Register eingetragen wird. Diese Erfüllung ist keine bloße Formalität, sondern ermöglicht es der Gruppe, regelmäßig zu arbeiten und im nationalen und regionalen Register des Ministeriums für Katastrophenschutz zu bleiben.

Sicherlich ist diese Anpassung ein Schritt vorwärts hin zu mehr Transparenz und einer zunehmend demokratischen Beteiligung innerhalb einer kommunalen Institution.

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