Stopp: Der Barkeeper will ihm nichts zu trinken geben, nimmt das Gewehr und schießt auf die Stelle

Stopp: Der Barkeeper will ihm nichts zu trinken geben, nimmt das Gewehr und schießt auf die Stelle
Stopp: Der Barkeeper will ihm nichts zu trinken geben, nimmt das Gewehr und schießt auf die Stelle

Fermo, 15. Mai 2024 – Bevor er eine hatte Streit mit dem Barkeeperder ihm offenbar kein Getränk servieren wollte und dann nach Hause zurückkehrte, hatte es getan schnappte sich das Gewehr Er nahm das Jagdgewehr seines Vaters und ging dann zurück, um zwei Schüsse gegen den Fensterladen des Hauses abzufeuern. Aus diesem Grund wurde ein 33-Jähriger aus Fermo vor Gericht gestellt und muss vor dem Richter erscheinen Gericht von Fermo zur Verantwortung gezogen werden für die Verbrechen gefährlicher Zündungen und Explosionen, illegales Tragen von Waffen, Nichtaufbewahren von Waffen und schweren Sachschaden, da er den Metallverschluss des Geschäfts beschädigt hatte, wodurch die Gewehrschüsse explodierten.

Die Veranstaltung hatte stattgefunden Caldarette d’Ete-Gebiet im April 2023 und mit einer schnellen Untersuchung hatten die Carabinieri den Täter der einschüchternden Geste identifiziert und angezeigt, die bereits aus anderen Präzedenzfällen bekannt war. Nach der Beschwerde und der Wiederholung bestimmter Haltungen wurde auf Vorschlag der Soldaten der Fermo-Armee auch für ihn eine mündliche Ermahnung durch den Polizeikommissar zur Änderung seines Verhaltens veranlasst.

Aus den Untersuchungen von Carabinieri Es stellte sich heraus, dass der junge Kriminelle den Metallverschluss der Bar beschädigt hatte und gegen zwei Schrotpatronen vom Kaliber 16 explodierte. Nachdem sie genügend Beweise gesammelt hatten, hatten die Soldaten der Polizei bei der Staatsanwaltschaft von Fermo einen Beschluss beantragt und erhalten eine Hausdurchsuchung, eine Durchsuchung, die positiv verlief, da im Schlafzimmer des 33-Jährigen ein Schrotflinte 16-Kaliber-Beretta-Marke, mit 27-Munition des gleichen Kalibers, sowie eine 50-Kaliber-Flugabwehrartilleriegranate, bereits explodiert. Nach diesen Erkenntnissen wurde der junge Mann wegen Sachbeschädigung, gefährlicher Zündungen und Explosionen sowie illegalen Waffenbesitzes angezeigt.

Für die Vater des jungen Mannesdem Besitzer des Gewehrs, wurde stattdessen eines mitgenommen zweite Beschwerdewegen Unterlassens der Aufbewahrung von Waffen, da diese in seiner Wohnung und nicht in der seines Sohnes aufbewahrt werden mussten. Deshalb musste der Elternteil auch den vorsorglichen Entzug einer zweiten Waffe hinnehmen, nämlich eines Karabiners vom Kaliber 22. Es stellte sich heraus, dass hinter der einschüchternden Geste einige steckten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem jungen Mann und dem Barbesitzer. Zu Streitigkeiten kam es insbesondere dadurch, dass der Barkeeper dem 32-Jährigen kein Getränk servieren wollte, da er ihn aufgrund der zuvor bereits konsumierten alkoholischen Getränke in einem veränderten Zustand gesehen hätte.

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