Kriterien der Transparenz, Rotation und Wirtschaftlichkeit bei der Zuweisung technischer Aufgaben für die Gemeinde

Kriterien der Transparenz, Rotation und Wirtschaftlichkeit bei der Zuweisung technischer Aufgaben für die Gemeinde
Kriterien der Transparenz, Rotation und Wirtschaftlichkeit bei der Zuweisung technischer Aufgaben für die Gemeinde

Am vergangenen Dienstag, 14. Mai, wurde von den Gemeinderäten Di Lorenzo (Pd), Michele Coratella (M5S), Vincenzo Coratella (M5S) und Gianluca Grumo (Aktion) ein politischer Antrag vorgelegt. Der Vorschlag bietet einen interessanten Ausgangspunkt für die Diskussion im Stadtrat und nimmt den Legalitätspakt vorweg, der auch in der Region vorbereitet wird. Ein Thema, das ebenso heikel wie quer zu unterschiedlichen politischen Sensibilitäten ist.

„Angesichts des aktuellen nationalen und regionalen politischen Kontexts und unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen und Vorschriften sowie der Hinweise in den ANAC-Richtlinien hoffen wir auf die Annahme von Kriterien der Transparenz, Rotation und Kosteneffizienz bei der Vergabe technischer Aufgaben.“ Aufgaben der Gemeinde Andria.

Die Gemeinde hat in den letzten Jahren eine beträchtliche Anzahl von Aufgaben durch direkte Beauftragung und zum Teil mit besonders geringen wirtschaftlichen Abstrichen im Angebot übertragen. In anderen Fällen kam es zu der Vergabe von „rup support“-Aufgaben, die indirekt an den Fall einer externen Beratung erinnern und aufgrund der Unbestimmtheit einiger Rollen eine verstärkte Motivationspflicht erfordern würden. Diese Praxis bedarf in einem heiklen politischen Kontext wie dem aktuellen dringend einer Überarbeitung. Es ist von wesentlicher Bedeutung, die von zahlreichen anderen Verwaltungen übernommenen Werbe- und Transparenzkriterien zu stärken, die es ermöglichen, durch öffentliche Bekanntmachungen, Marktstudien, digitale Interessenbekundungen oder die Einbindung von Berufsverbänden schnell und transparent die am besten geeigneten Themen für die Aufträge auszuwählen.

Es wird eine Verwaltungsvorschrift vorgeschlagen, die darauf abzielt, jeglichem Risiko einer Bevorzugung bei der Aufgabenverteilung vorzubeugen und die Qualität und Diversifizierung professioneller Dienstleister zu fördern.

Es wird daher empfohlen, eine transparente und dokumentierte Entscheidungspraxis einzuführen, die die Grundsätze der Transparenz, Rotation, Verhältnismäßigkeit und Dienstleistungsqualität berücksichtigt und dabei die geltenden Vorschriften und die Hinweise der zuständigen Behörden respektiert. Diese Praxis sollte eine eingehende Bewertung der verfügbaren Auswahlalternativen umfassen, wobei der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit und der Qualität der von den verschiedenen Berufsträgern angebotenen Dienstleistungen Rechnung getragen werden sollte.

Die Verwalter verpflichten sich, die Ernennungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bei Körperschaften, Konsortien und Unternehmen vorzunehmen, die der Gemeinde gehören, nach Veröffentlichung einer öffentlichen Bekanntmachung mit vorheriger Angabe der erforderlichen spezifischen technischen Fähigkeiten und die Auswahl der Kandidaten auf der Grundlage ihrer Verdienste, wie z Lebenslauf und etwaige Vorsprechen

Es werden keine Termine an Personen vergeben, die wegen Korruption, Erpressung, organisierter Kriminalität und Mafia-Kriminalität, Stimmentausch, Erpressung, Betrug, Wucher, Geldwäsche, illegalem Abfallhandel und anderen schweren Umweltverbrechen angeklagt sind oder persönlichen und finanziellen Präventionsmaßnahmen ausgesetzt sind. Darüber hinaus können diejenigen, die eine strafrechtliche Verurteilung erhalten haben, auch wenn sie nur eine Freiheitsstrafe ersten Grades mit einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren wegen schuldloser Straftaten erhalten hat, nicht ernannt oder ernannt werden.

Selbst bei Ernennungen rein treuhänderischer Natur, für die keine öffentlichen Ausschreibungsverfahren einzuhalten sind, können Positionen nicht an Personen vergeben werden, die Familienangehörige oder Verwandte im vierten Verwandtschaftsgrad sind, sei es die eigene oder die anderer Direktoren des juristische Person.

Abschließend wird die Gemeinde aufgefordert:

1) häufigere administrative Ordnungsmäßigkeitskontrollen durchzuführen, und zwar auf jeden Fall für alle Kredite über 40.000,00 €;

2) Bereitstellung einer zeitnahen Übersicht über alle Aufgabenzuweisungen, sofern nicht bereits vorhanden, mit regelmäßiger Übermittlung an den Stadtrat zur entsprechenden Information;

3) Einhaltung der Veröffentlichungspflicht gegenüber den Inhabern von Mitarbeits- oder Beraterstellen gemäß Art. 15, Gesetzesdekret 33/2013;

4) Überprüfung der Ermittlung des Auftragswertes durch Prüfung der Einzelposten unter Einbeziehung der Fachgenossenschaften;

5) spezifische Regelungen für die Verfahren zur Vergabe von Aufgaben und Dienstleistungen zu entwickeln.

Diese Verfahren ermöglichen die Annahme strenger und transparenter Kriterien für die Zuweisung von Aufgaben, auch für Aufgaben unterhalb des Schwellenwerts, um eine effiziente und unparteiische Verwaltung öffentlicher Ressourcen zu gewährleisten.

Das Hauptziel besteht darin, tugendhafte Praktiken zu fördern, die die Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger in die Politik und eine möglichst breite demokratische Beteiligung ermöglichen, sowie Formen der Kontrolle und Überwachung der konkreten Arbeit von Regierungsbehörden und Verwaltern öffentlicher Angelegenheiten.“

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