SPORTRICHTER: 1.500 Euro Geldstrafe gegen Catania verhängt

Der Sportrichter Dr. Stefano Palazzi, unterstützt von Irene Papi und dem AIA-Vertreter Herrn Marco Ravaglio, verhängte nach dem U23-Spiel zwischen Catania und Atalanta eine Geldstrafe von 1.500 Euro gegen den rot-blauen Verein. Nachfolgend sind die Gründe aufgeführt:

ZU) Fast alle (90 %) seiner Anhänger, die sich im roten Sektor der Curva Nord Sector Superiore und im unteren blauen Sektor befanden, intonierten in der 8. Minute der ersten Halbzeit zweimal, ein beleidigender und beleidigender Refrain gegenüber den Fans anderer gegnerischer Fans Team, das aus Gründen der territorialen Herkunft direkt oder indirekt Beleidigungen, Verunglimpfungen oder Beleidigungen verursacht hat;
B) fast alle (90 %) seiner Anhänger, die im Sektor Curva Sud, Sektor Superiore Rosso und Inferiore Azzurro stationiert waren, riefen in der 8. Minute der ersten Halbzeit zweimal wiederholt einen beleidigenden und beleidigenden Refrain gegenüber den Fans anderer gegnerischer Fans Team, das aus Gründen der territorialen Herkunft direkt oder indirekt Beleidigungen, Verunglimpfungen oder Beleidigungen verursacht hat;
C) einen Teil seiner Anhänger (40 %), die im oberen roten Sektor und unteren blauen Sektor der Curva Nord positioniert sind, eingestimmt zu haben: in der 44. Minute der ersten Halbzeit für zwei Minuten; in der 35. Minute der zweiten Halbzeit zwei Minuten lang und in der 36. Minute der zweiten Halbzeit fünfmal ein anstößiger und beleidigender Sprechchor gegenüber den Fans der gegnerischen Mannschaft;
D) seine Anhänger, die im Sektor B der Tribüne positioniert sind, in der 4., 17. und 18. Minute der zweiten Halbzeit während der Ausführung von drei Eckbällen eines gegnerischen Spielers einen hellgrünen Laserstrahl von beträchtlicher Helligkeit in die Richtung richten zu lassen vom Gesicht des gegnerischen Spielers; Bei einer der oben genannten Gelegenheiten traf der Laserstrahl das Gesicht des Fußballspielers, der gezwungen war, seine Augen mit dem Arm zu bedecken, bevor er den Ball zurück ins Spiel warf. Fortsetzung betrachtet, Maß der Sanktion in Anwendung der Artikel. 6, 13, Absatz 2, 25 und 26 CGS, nach Würdigung des Gesamtcharakters des Sachverhalts, stellte fest, dass keine schädlichen Folgen eingetreten sind, und prüfte die gemäß Art. 29 CGS (r. Federal proc., rcc)“.

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