Viterbo News 24 – Paar verhaftet, Kokain und Haschisch im ferngesteuerten Auto ihres 10-jährigen Sohnes

Paar verhaftet, Kokain und Haschisch im ferngesteuerten Auto ihres 10-jährigen Sohnes

Die beiden Vierzigjährigen wurden in der Nacht von Freitag auf Samstag angehalten, als sie in einem VW Passat unterwegs waren

VITERBO – In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde in der Gemeinde Viterbo ein umfassender Anti-Drogen-Dienst durchgeführt, der von der Nor-Operational Section mit Unterstützung der Carabinieri-Stationen von Viterbo und Bomarzoführte zur Verhaftung eines Paares auf frischer Tat Vierzigjährige, ursprünglich aus Alta Tuscia.

Die beiden wurden angehalten während sie in einem VW Passat unterwegs waren zusammen mit ihrem 10-jährigen Sohn. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs entdeckten die Beamten eine große Packung Kokain und eine weitere Packung Haschisch. Die Drogen waren in einem ferngesteuerten Spielzeugauto des Kindes versteckt.

Bei dem Mann wurden weitere Dosen Kokain gefunden. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung konnten weiteres Haschisch, eine Präzisionswaage und Verpackungsmaterial gefunden werden. Das Ehepaar wurde bis zu der von der Staatsanwaltschaft angeordneten Bestätigungsanhörung, die gestern Morgen stattfand, unter Hausarrest gestellt. Dabei wurde die Festnahme bestätigt und die Wohnsitzpflicht für beide in der Gemeinde angeordnet.

Innerhalb desselben Dienstes Drei weitere Personen wurden durchsucht und es wurde festgestellt, dass sie im Besitz geringer Mengen Betäubungsmittel waren, die wegen eines Verwaltungsverstoßes gemäß Artikel 75 des Präsidialdekrets 309/1990 angeklagt wurden, und der entsprechende Bericht wird folgen. Der Einsatz bestätigt das Engagement der Polizei im Kampf gegen den Drogenhandel und beim Schutz der öffentlichen Sicherheit und unterstreicht, wie wichtig es ist, wachsam zu sein, um auch die Jüngsten vor solchen Situationen zu schützen.

Diese Pressemitteilung wird von der Staatsanwaltschaft Viterbo geteilt, da ein öffentliches Interesse an der Offenlegung der Nachrichten besteht

UNSCHULDSVERMUTUNG

Der Ermittlungsgegenstand ist die Person, gegen die während des Strafverfahrens ermittelt wird; Im italienischen Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung gemäß Artikel 27 der Verfassung bis zum dritten Grad des Urteils und die Person, gegen die ermittelt wird, gilt erst mit der endgültigen Verurteilung als schuldig.

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