Neapel, Krankenhaus Santobono-Pausilipon, von Arbeitern gewarnt: „Hält die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz nicht ein“

Neapel, Krankenhaus Santobono-Pausilipon, von Arbeitern gewarnt: „Hält die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz nicht ein“
Neapel, Krankenhaus Santobono-Pausilipon, von Arbeitern gewarnt: „Hält die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz nicht ein“

Eine Warnung wurde gesendet

Das Santobono-Pausilipon-Krankenhaus gerät als Auftraggeber einiger Dienstleistungen ins Auge.

Mitarbeiter, die für Desinfektions- und Reinigungsaktivitäten verantwortlich sind Mitglieder der Gewerkschaftsorganisation SGB, General Base Union und unterstützt von den Anwälten Giuliana Quattromini und Fabio Valerio Coppola Sie schickten eine Warnung an die oberste Leitung des Krankenhausunternehmens und an Coopservice von Reggio Emiliaeiner der sogenannten „Roter Stall“ wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Gesetze zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

„Unsere Kunden arbeiten seit Jahren bei AORN Santobono Pausilipon as
Reinigung, Desinfektion und andere Dienstleistungen in den Krankenhausabteilungen.
Um die oben genannten Arbeiten auszuführen, tragen die Arbeiter verschiedene Arten von Overalls
abhängig von der ihnen zugewiesenen Aufgabe und Abteilung
– schreiben die Anwälte Quattromini und Coppola – Allerdings kümmern sich unsere Kunden seit Jahren direkt um die Wäsche ihrer Arbeitskleidung und haben daher Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch die Kosten entsteht, die für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Uniformen anfallen.“

Gleichzeitig wird hiermit mitgeteilt, dass seither das Waschen von Uniformen erfolgt
Wurde ein externes Unternehmen damit beauftragt, wird die Leistung dementsprechend nicht durchgeführt
elementare Hygiene-, Sicherheits- und Schutzregeln ohne grundlegende Kennzeichnung
was die Zugehörigkeit der Uniform zum Arbeiter ausweist, alle mit
daraus resultierende Risiken für die Gesundheit von Mitarbeitern und Patienten
– fügen Sie die Anwälte Quattromini und Coppola hinzu – Da bekannt ist, dass die Pflege der Arbeitskleidung eine besondere Pflicht des Arbeitgebers ist, verweigern wir Ihnen hiermit den Ersatz des Schadens, der durch die unterlassene Wäsche der Uniform durch Coopservice entstanden ist.
Während – schließen die Anwälte Quattromini und Coppola – Wir raten Ihnen, ad horas einzugreifen, damit das Waschen der Uniformen unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften erfolgt. Für Schäden, die der Gesundheit der Mitarbeiter entstehen, haften wir Sie nun gesamtschuldnerisch mit dem Unternehmen, dem Sie gegenüberstehen hat den Dienst in Anspruch genommen“

CiCre

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