Die Berufung wurde von der Präfektur angenommen, laut einer Anwaltskanzlei ist die Begrenzung der Aurelia Bis unzulässig – Sanremonews.it

Die Berufung wurde von der Präfektur angenommen, laut einer Anwaltskanzlei ist die Begrenzung der Aurelia Bis unzulässig – Sanremonews.it
Die Berufung wurde von der Präfektur angenommen, laut einer Anwaltskanzlei ist die Begrenzung der Aurelia Bis unzulässig – Sanremonews.it

War begrüßt von dem Präfektur Imperiain Form einer stillschweigenden Zustimmung, a appellieren präsentiert von Anwaltskanzlei Oddo-Ventura-Boeri von Sanremo, gegen eine Geldstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Aurelia Bis im Valle Armea-Gebiet von Sanremo, in diesem konkreten Fall, mit einer aufgezeichneten Geschwindigkeit von 72 km/h.

Es konnte nichts Neues argumentiert werden, im Gegenteil, absolut nicht. Diesmal, mit der Annahme der Berufung und dank einer komplexen und gut dokumentierten Argumentation, die sich auf Bestimmungen in Ministerrundschreiben und Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bezog, argumentierte die Berufungsinstanz, dass dies der Fall sei der zweispurige Abschnitt der Aurelia bis, es konnte die 70 km/h-Grenze nicht einhaltenaufgrund der falschen Qualifizierung der Straße.

Als Beleg für die Unzulässigkeit des Grenzwerts hat die Anwaltskanzlei Matuziano nachgewiesen, dass die Aurelia bis gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht als eingestuft werden kann städtische Verkehrsstraßesondern sollte ähnlich wie Autobahnabschnitte behandelt werden, und zwar in Form der sogenannten Ringstraßen. Dies ergibt sich sowohl aus der baulichen Beschaffenheit der Straße selbst und der verwendeten Beschilderung als auch aus den Verkehrs- und Zugangsvoraussetzungen.

Nach den Erkenntnissen der Anwaltskanzlei folgt Folgendes die Rechtswidrigkeit der Anwendung der Geschwindigkeitsbegrenzung Dies ist für die Art der städtischen Straße und nicht für die Ringstraßen vorgesehen und steht darüber hinaus im offensichtlich unlogischen Vergleich mit der Obergrenze für den einspurigen Abschnitt.

Der umstrittene GrenzeDarüber hinaus erfolgt die Anwendung in klarer Verletzung des Ministerialrundschreibens 777 von 2006, das unter anderem ausdrücklich den Fall anormaler Grenzwerte tadelt, die zur Folge hätten, heißt es im Rundschreiben „Der einzige lästige Zweck besteht darin, dass der nicht immer unbegründete Verdacht besteht, dass der Zweck nicht technischer Natur ist … Vielmehr beruht er auf dem zugrunde liegenden Wunsch nach wirtschaftlichem Gewinn aufgrund der Aufdeckung zahlreicher Verstöße.“

Das fügt das Ministerium hinzu „Einschränkungen, die nicht durch die tatsächliche Notwendigkeit gestützt werden, mindern auch die Würde und Gültigkeit des verhängten Verbots, mindern das Vertrauen der Verkehrsteilnehmer in die Straßenbetreiber, die als Subjekte angesehen werden, die sich ihrer Verantwortung entziehen und die Sicherheitslast immer allein dem Benutzer auferlegen, Dies führt zu einem unaufgeklärten Glaubwürdigkeitsverlust in Bezug auf alle auferlegten Beschränkungen, was zur Folge hat, dass die Grenzwerte selbst dann nicht eingehalten werden, wenn sie aus Sicherheitsgründen entscheidend sind. Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass die Festlegung niedrigerer Höchstgeschwindigkeiten als normal nicht immer mit einer größeren Sicherheit verbunden ist, sondern im Gegenteil systematisch missachtet wird, was zu einer unpädagogisch ungerechtfertigten Unterbewertung von Vorschriftsschildern und häufig zur Verhängung von Sanktionen führt haben keine wirkliche Grundlage.“

Die betreffende Berufung wurde im Detail vom Anwalt Giorgio Oddo vorbereitet, der dazu Stellung nimmt: „Es erfüllt mich mit großer Genugtuung, dass die berechtigten Beschwerden einer großen Zahl von Nutzern, die sich selbst nicht anerkannt haben, in einer als ungerechtfertigt repressiv empfundenen Weise anerkannt werden, wenn auch in Form einer stillschweigenden Akzeptanz.“ Ich hoffe, dass die zuständige Behörde nun angesichts dieses Präzedenzfalls und der möglichen zahlreichen ähnlichen Klagen, die folgen werden, eingreifen wird, indem sie die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder auf die vorherigen 90 km/h anhebt, während sie gleichzeitig Autofahrer bestraft, die durch einen Verstoß dagegen verstoßen tatsächlich gefährlich für den Verkehr“.

PREV APRILIA, DIE VERANSTALTUNG MIT DEN KINDERN DER GEMEINDE RAGGIO DEL SOLE
NEXT Abel Balbo spielte als Junge Mittelfeldspieler. Ein Scudetto mit Roma, Pokale in Parma