Im Krankenhaus an einer Infektion gestorben: Supergutachten zu den anvertrauten Ursachen – Teramo

Im Krankenhaus an einer Infektion gestorben: Supergutachten zu den anvertrauten Ursachen – Teramo
Im Krankenhaus an einer Infektion gestorben: Supergutachten zu den anvertrauten Ursachen – Teramo

TERAMO. Es wird ein Supergutachten sein, mit der Formel des beweiskräftigen Vorfalls und damit im Beisein aller von allen Parteien benannten Berater, das die Todesursachen des 66-Jährigen aus Teramo endgültig klären muss Fernando D’Ostilio, der am 30. Mai letzten Jahres im Mazzini-Krankenhaus starb, wo er über einen Monat lang stationär behandelt worden war. Gegen zehn Ärzte wird wegen dieses Todes ermittelt, der den Obduktionsergebnissen zufolge durch eine Infektion verursacht wurde, die nach einigen Operationen aufgetreten war.
Das Supergutachten wurde gestern vom Richter anvertraut Roberto Veneziano zum Gerichtsmediziner Claudio Rigo von Venedig und anderen Saverio Donato Pianalto aus Padua, auf Bauchchirurgie spezialisierter Chirurg. Mit einer sehr konkreten Frage: Es sollte festgestellt werden, ob die getroffenen Entscheidungen, angefangen bei den chirurgischen Entscheidungen, für den Zustand des Patienten am besten geeignet waren. Die Frist für die Rücksendung des Berichts wurde auf 90 Tage festgelegt und die neue Anhörung wurde bereits für den Monat Oktober angesetzt. Der Antrag auf eine Beweisverhandlung an den Ermittlungsrichter kommt vom Staatsanwalt Monia Di Marco und es wurde eingereicht, nachdem die zum Zeitpunkt der Autopsie angeordnete Konsultation in den letzten Monaten zurückgegeben worden war und daher als nicht wiederholbare Beurteilung im Beisein von Beratern erfolgte, die von den Verdächtigen und der Familie des Mannes ernannt wurden. Laut dieser Beratung hätte es keine medizinische Haftung gegeben. So lesen wir in diesem Zusammenhang in dem Dokument: „Der Tod von D’Ostilio wurde nicht dem kriminell fahrlässigen Verhalten der Ärzte zugeschrieben, die ihn betreuten; Es treten weder diagnostische noch therapeutische Auslassungen oder Verzögerungen auf, die Teil des deterministischen Prozesses von D’Ostilios Tod sein könnten.“ Das Gutachten des Beraters der Geschädigten (der vom Anwalt vertretenen Familien der Opfer) ist anderer Meinung Paola De Federicis), wonach vielmehr fahrlässiges Verhalten vorliege. Unterschiedliche und widersprüchliche Schlussfolgerungen: daher die neue medizinisch-rechtliche Bewertung. D’Ostilio, ein bekannter ehemaliger Teammitarbeiter, starb im Mazzini-Krankenhaus in Teramo, nachdem er sich mehreren chirurgischen Eingriffen unterzogen hatte. Er war wegen einer Nierenerkrankung ins Krankenhaus eingeliefert worden und hatte sich anschließend während seines mehr als einmonatigen Krankenhausaufenthalts einigen Operationen unterzogen. Nach seinem Tod reichten seine Familienangehörigen Beschwerde ein, woraufhin die Ermittlungen mit der Beschlagnahme medizinischer Unterlagen und einer Autopsie begannen. Gerade im Vorgriff auf eine nicht wiederholbare Untersuchung wie eine Autopsie wurden die zehn Untersuchungsbescheide an ebenso viele Krankenhausärzte verschickt.
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