Die Region Kampanien stellt den Gemeinden 3,5 Millionen Euro für die Prävention von Erdbebenrisiken zur Verfügung

Die Kommunen profitieren von neuen Mitteln in Höhe von 3 Millionen und 550 Tausend Eurozugewiesen von Region Kampanien für die Prävention von Erdbebenrisiken. Diese Mittel dienen der Durchführung von Studien Seismische Mikrozonierung (Ebene 1 und Ebene 3) und zur Bewertung und Analyse des Grenzzustands für den Notfall der städtischen Siedlung.

Dabei handelt es sich um Beiträge für angestrebte Untersuchungeneingehende Untersuchung des dynamischen Verhaltens von Böden im Hinblick auf die Belastungen eines Erdbebens. Mit der seismischen Mikrozonierung ist es tatsächlich möglich, stabile Zonen, stabile Zonen, die anfällig für lokale Verstärkung sind, und Zonen, die einer Instabilität unterliegen, wie Erdrutschen, Oberflächenbrüchen aufgrund von Verwerfungen und dynamischer Verflüssigung des Bodens, zu identifizieren und zu charakterisieren.

Kommunen können sich der in Burc Nr. 43 vom 10. Juni veröffentlichten „Interessenbekundung“ anschließen und einen Antrag auf Zuweisung verfügbarer Mittel stellen. Der Höchstbetrag des Beitrags, den die Kommunalverwaltungen für jede zugelassene Arbeit beantragen können, hängt von der Einwohnerzahl ab Bewohner.

Im Fall der seismischen Mikrozonierung der Stufe 1, einschließlich der Grenzbedingung für den Notfall (CLE), gilt die Beteiligung der Gemeinden in assoziierter Form: Mit dieser Analyse wollen wir tatsächlich ein vollständiges Bild der lokalen Reaktion auf ein Erdbeben erhalten und insbesondere nach dem Auftreten eines Erdbebens wissen, ab welcher Schwelle die städtische Siedlung als Ganzes noch behält. die Funktionsweise der meisten strategischen Notfallfunktionen, ihre Zugänglichkeit und Verbindung mit dem territorialen Kontext.

Das Dekret über die seismische Mikrozonierung schließt sich dem im April letzten Jahres verabschiedeten Dekret an, das wiederum im Rahmen der Erdbebenprävention 17 Millionen und 200.000 Euro für Eingriffe in strategische Gemeindegebäude bereitstellte. Bitte beachten Sie, dass für die betroffenen Gebiete von Bradyseismusist eine seismische Mikrozonierung vorgesehen und wird gemäß Artikel umgesetzt. 2 des Gesetzesdekrets 140/2023.

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