Badeverbot an zwei Orten an der Küste von Crotone

Mit der VERORDNUNG Nr. 192 vom 13.06.2024 mit dem Titel „Vorübergehendes Badeverbot an den Strandabschnitten „Lido Tricoli“ und „Vor dem Friedhof“ hat die Gemeinde Crotone das Baden in der Nähe von zwei Strandabschnitten vorübergehend verboten Bereiche an der Küste von Crotone. „Nachdem ich die Mitteilung der ARPACal – Provinzabteilung von Crotone – gelesen habe, die das Generalprotokoll am 13.6.2024 erhalten hat, Nr. 56180, mit der mitgeteilt wird, dass bei den Analysen der am 12.6.2024 entnommenen Meerwasserproben ein ungünstiges Ergebnis für die mikrobiologischen Parameter „Escherichia coli“ und „Darm-Enterokokken“ in folgenden Probenahmestationen festgestellt wurde:

1. Lido Tricoli – ID IT018101010007;

2. Vor dem Friedhof – ID IT018101010009.

– Daher wird es als notwendig erachtet, bis zur weiteren Mitteilung dringend ein vorübergehendes Badeverbot in dem oben genannten Meeresabschnitt zu verhängen

ARPACAL;

– Es wurde auch davon ausgegangen, dass es nicht erforderlich ist, mit der Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens gemäß Art. 7 des Gesetzes Nr. 241/90 angesichts der Allgemeinheit der Adressaten der Verordnung;

Sicht:

⁃ Gesetzesdekret Nr. 116 vom 30. Mai 2008 und insbesondere Art. 5, Absatz b);

⁃ DM 30. März 2010;

⁃ Kunst. 50 des Gesetzesdekrets 267/2000;

⁃ das Gemeindegesetz;

BEFEHL

An folgenden Küstenabschnitten ist das Baden vorübergehend verboten:

1. Lido Tricoli – ID IT018101010007;

2. Vor dem Friedhof – ID IT018101010009“.

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