Rohwasser gelangte ins Land, 4 Autowaschanlagen wurden beschlagnahmt

In der Provinz Agrigent wurden vier Autowaschanlagen wegen Umweltverschmutzung beschlagnahmt. Zwei befinden sich im Zentrum der Stadt der Tempel und im Stadtteil Villaseta. Die Kontrollen wurden von ARPA und der SAF-Feuerwehr durchgeführt, die Bodenproben und verschiedene Materialien entnahmen. Die Untersuchung wird erwartet, um das Ausmaß der Umweltverschmutzung zu verstehen.

Anfälle auch in Licata

In einer der beiden Waschanlagen wurden zudem einige offenbar illegal abgestellte Kisten beschlagnahmt. Die beiden Eigentümer, ein Siebzigjähriger und ein Vierzigjähriger, wurden der Staatsanwaltschaft angezeigt. Untersuchungen ergaben, dass er jahrelang unbehandeltes Wasser eingeleitet hatte. Auch in Licata kam es zu Beschlagnahmungen, wo Kontrollen durch die Hafenbehörde durchgeführt wurden. Bei den durchgeführten Kontrollen stellte sich heraus, dass zwei Autowaschanlagen ohne Filtersystem direkt auf das Gelände oder in die Kanalisation eingeleitet worden wären. Auch in diesem Fall wurden die Eigentümer an die Justizbehörden verwiesen.

Unregelmäßige Autowäsche in Catania

Die Carabinieri der Station Catania Nesima, unterstützt von Kollegen des 12. Regiments „Sicilia“ und mit Hilfe von Mitarbeitern der Umweltabteilung der Stadtpolizei von Catania, meldeten den Besitzer einer Autowaschanlage, einen 49-Jährigen Catania wegen Verstoßes gegen die Vorschriften in Umweltangelegenheiten: Die Kontrollen ergaben, dass das Unternehmen mit Sitz in der Viale Mario Rapisardi ohne Kontrolle der Einleitung von Industrieabwässern und ohne Genehmigung zur Einleitung betrieben wurde. Aus diesen Gründen wurde der gesamte Autowaschbereich mit der gesamten Ausstattung beschlagnahmt, während die gewerbliche Tätigkeit dauerhaft eingestellt wurde. Dem 43-Jährigen wurde daraufhin ebenfalls eine Strafe in Höhe von insgesamt 5.164 Euro auferlegt, weil ihm weitere Genehmigungsdokumente völlig fehlten, darunter der Scia (Certified Report of Start of Activity), die Erklärung zur Bescheinigung der moralischen und beruflichen Anforderungen, die entsprechende zur städtebaulichen Einhaltung, Bau- und Abwasserentsorgung sowie zum Formular für Sondermüll

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