Finanzierung durch die Region Emilia Romagna für Projekte von lokaler Bedeutung – Informationen zur Zusammenarbeit

Mit Beschluss Nr. 903 vom 27. Mai 2024, der Rat von Region Emilia-Romagna genehmigte die Ausschreibung zur Finanzierung und Unterstützung lokal relevanter Projekte in Höhe einer Gesamtsumme von Euro 2.692.033,10 – von welchem 1.419.356,30 Euro als maximaler, den Stiftungen zuzurechnender Anteil, der sich aus der Programmvereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik ergibt, genehmigt mit Beschluss Nr. 1596/2022. Projekte können vorgestellt werden von:

  • Freiwilligenorganisationen
  • Vereine zur sozialen Förderung
  • Stiftungen des Dritten Sektors

am 27. Mai 2024 im Single National Register of the Third Sector (RUNTS) eingetragen;

eingetragen im Register gemäß Artikel 11 des Gesetzesdekrets vom 4. Dezember 1997, Nr. 460 (Onlus-Register) vom 27. Mai 2024.

Die Projekte müssen mitgestaltet und umgesetzt werden interassoziative Partnerschaften bestehend aus Freiwilligenorganisationen und/oder Vereinen zur sozialen Förderung und/oder Stiftungen des Dritten Sektors mit Sitz im Referenzbezirk des Projekts, in mindestens drei Institutionen. Als Gesellschafter können sich auch Körperschaften beteiligen, die ihren Sitz nicht im Bezirk haben, mit folgenden Beschränkungen:

  • ihren eingetragenen Sitz in der Emilia-Romagna haben;
  • auf maximal 20 % der gesamten Gesellschaften, aus denen sich die Partnerschaft zusammensetzt. Daher muss es sich um ein Netzwerk handeln, das aus mindestens 5 Einheiten besteht, von denen eine ihren Sitz außerhalb der Bezirke hat (oder 2 von 10 usw.);
  • über einen operativen Hauptsitz im Referenzbezirk des Projekts und bewährte und konsolidierte Betriebe im Referenzgebiet verfügen.

Projekte müssen sich auf einen oder mehrere der folgenden Bedarfsbereiche und Aktivitäten beziehen:

  1. Kontrast unfreiwilliger Einsamkeit insbesondere bei der älteren Bevölkerung;
  2. Unterstützung für soziale Eingliederunginsbesondere Menschen mit Behinderungen und nicht selbstständige Menschen;
  3. kontrastierende Bedingungen von Fragilität und Benachteiligung, um einzugreifen Marginalität und soziale Ausgrenzung;
  4. Förderung der Teilhabe von Minderjährigen und Jugendlichenals Agenten des Wandels;
  5. schulische Unterstützung außerhalb der Schulzeit und außerschulisch;
  6. Entwicklung und Stärkung sozialer Bindungenin heruntergekommenen oder benachteiligten städtischen oder außerstädtischen Gebieten;
  7. Entwicklung von generatives Gemeinwohl;
  8. Stärkung von aktive Staatsbürgerschaft, der Legalität durch Schutz und Verbesserung von Gemeingütern;
  9. Sensibilisierung für die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Verhaltens die negativen Auswirkungen des Klimawandels minimieren; Förderung guter Kreislaufwirtschaftspraktiken angestrebt die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf die Umwelt reduzieren.

Die maximale Förderung für ein einzelnes Projekt beträgt 25.000,00 €. Um ihre Nachhaltigkeit zu gewährleisten, werden Projekte mit Gesamtkosten von weniger als 12.000,00 € nicht zugelassen. Die Abdeckung durch den Regionalbeitrag beträgt 100 %, sofern keine Kofinanzierung durch die Partnerschaft oder andere öffentliche oder private Stellen vorgesehen ist. In diesem Fall erhält das Projekt eine zusätzliche Punktzahl.

Bewerbungen können ausgefüllt und verschickt werden ausschließlich elektronisch bis 13.00 Uhr 31. Juli 2024.

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