Die Gemeinde stellt den Plan „Antenne“ vor

Dienstag, 25. Juni 2024 – 13.20 Uhr

Heute Morgen wurde die Aktualisierung des Territorialprogramms der Kraftwerke vorgestellt, das darauf abzielt, die korrekte städtische und territoriale Ansiedlung der Funkbasisstationen (SRB) auf dem Gebiet der Gemeinde Arezzo zu planen und die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern zu minimieren , in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Bestimmungen, die die Angelegenheit regeln. Zu den Zielen der Verwaltung gehört auch die Rationalisierung der Platzierung künftiger Mobilfunkanlagen auf dem Gemeindegebiet mit dem Ziel, die Nutzung bereits vorhandener Anlagen zu begünstigen. Vorgesehen ist auch die Aufrechterhaltung eines ständigen Dokumentenflusses zwischen der Gemeinde und den Verwaltern, um eine korrekte Information der Bevölkerung zu fördern.

Bei der Ausarbeitung des Anlagenprogramms wurden viele Instrumente berücksichtigt, wie zum Beispiel das Regionalkataster, die Netzpläne der Betreiber, die beabsichtigten Nutzungen des Geländes und der Gebäude sowie die vorhandenen Werte des elektromagnetischen Feldes. Insbesondere in Bezug auf diesen letzten Punkt hat die Messkampagne, die mit dem Ziel durchgeführt wurde, den aktuellen Zustand der Elektrosmogbelastung an bestimmten Rezeptoren zu überprüfen, eine gute Situation im Gemeindegebiet aufgezeigt. Auch die durchgeführten Messungen in an aktive Telefonanlagen angrenzenden Geländeflächen ergaben Feldwerte deutlich unterhalb des Qualitätsziels von 6 V/m.

Im Vergleich zu den Hypothesen für den Standort neuer SRBs, die im 2016 genehmigten Plan und den nachfolgenden Einzelgenehmigungen angegeben sind, wurden bisher nur sieben neue Antennen gebaut. Die Hauptaktivitäten der Telefonbetreiber in den letzten zwei bis drei Jahren betrafen die technologische Modernisierung bestehender Geräte, insbesondere für den Übertragungsbedarf mit der 5G-Technologie.

Die Entwicklungspläne für das Jahr 2023-2024 wurden von der Gemeindeverwaltung bei den Verwaltungsorganen angefordert, wie im Regionalgesetz Nr. 49/2011 Art. 9 vorgeschrieben. Bisher haben sechs Betreiber entsprechende Entwicklungspläne vorgelegt, um bestehende Standorte an neue Technologien anzupassen und die Co-Site-Technik für Neuanlagen zu nutzen, um die Auswirkungen auf das Gemeindegebiet zu minimieren.

Gleichzeitig mit der Aktualisierung des Programms wird die Durchführungsverordnung erstellt, die die Installation neuer SRB-Geräte und alle damit zusammenhängenden Verfahren regelt. Sobald die Überprüfungs- und Austauschverfahren durch die zuständigen Ämter, Kommunalkommissionen und den Rat eingeleitet wurden, wird das kommunale Programm der Systeme jährlich umgesetzt, das auf die Umsetzung der Netzentwicklungspläne durch alle Manager folgt (jedes Jahr bis Oktober). und die Entscheidungen der Gemeindeverwaltung.

Der technische Vorschlag des Plans wird dem Verfahren der strategischen Umweltprüfung gemäß dem Regionalgesetz 10/2010 unterzogen. Anschließend wird es vom Stadtrat angenommen, unter Beobachtung gestellt und nach Gegenargumenten genehmigt. Vor jeder der oben beschriebenen Phasen im Zusammenhang mit der Erstellung des Plans werden Transparenz, Information und Beteiligung der Wohnbevölkerung und anderer interessierter öffentlicher und privater Einrichtungen gemäß dem Regionalgesetz 49/2011 sichergestellt.

„Das erste Element, das die gesamte Arbeit überwacht und dem vorrangigen Interesse der Gesundheit der Bürger entspricht, ist die Minimierung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern – sagte die stellvertretende Bürgermeisterin Lucia Tanti. – Die Rationalisierung der Platzierung der Systeme und die Bewertung der Nutzung bereits vorhandener Träger sind weitere Leitlinien im Hinblick auf die Anforderungen der Unternehmen. Unverändert bleibt die zentrale Rolle der Gemeinde, die für die Verwaltung verantwortlich ist: Es ist tatsächlich notwendig, dass Entwicklung und Stärkung innerhalb eines Systemrahmens bleiben, zu dessen Durchführung Pflicht und Recht der Gemeinde gehört.“

„Die Aktualisierung des Territorialprogramms der Anlagen erfolgt nach spezifischen Kriterien, die eine umfassende Bewertung der von den Verantwortlichen vorgelegten Bebauungspläne und eine detaillierte Analyse der kommunalen Flächen, die für die Anlagen genutzt werden können, vorsehen. „Die geplante Teilnahme an Treffen mit Bürgern und institutionellen Gremien stellt einen wesentlichen Punkt für die notwendige Einbindung der Wohnbevölkerung in die zu treffenden Entscheidungen dar“, sagte Stadträtin Francesca Lucherini

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