Chaos am Ende der Meisterschaft: Alessandria, Brindisi und SPAL verwiesen an das Nationale Bundesgericht

Chaos am Ende der Meisterschaft: Alessandria, Brindisi und SPAL verwiesen an das Nationale Bundesgericht
Chaos am Ende der Meisterschaft: Alessandria, Brindisi und SPAL verwiesen an das Nationale Bundesgericht

Der Bundesanwaltnach einem Bericht von Co.Vi.So.C.hat drei Vereine der Serie C an die verwiesen Nationales Bundesgericht – Disziplinarabteilung. Doch was führte zu dieser Situation und was sind die konkreten Vorwürfe?

KAPITEL ALEXANDRIA

Dem piemontesischen Verein wird Verstoß gegen die Kunst vorgeworfen. 6, Absatz 1 des Sports Justice Code (CGS) und Art. 33, Absatz 4, des CGS, in Bezug auf Art. 85, Brief. c), Abs. v) der Internen Organisationsordnung der FIGC (NOIF). Aber damit ist es noch nicht getan: Es gibt noch weitere Vorwürfe im Zusammenhang mit der Kunst. 33, Absatz 3 und Kunst. 31, Absatz 1, des CGS, immer in Bezug auf Art. 85 des NOIF. Andrea MolinaroPräsident des Verwaltungsrates und CEO vonAlexandria, wurde wegen Verletzung von Artikeln verwiesen. 4, Absatz 1, und 33, Absatz 4 des CGS „wegen Verletzung der Treue-, Redlichkeits- und Korrektheitspflichten und wegen der Nichtzahlung der IRPEF-Raten im Zusammenhang mit dem Ratenzahlungsplan bis zum 18. März 2024.“ zu sein.”

TOAST-KAPITEL

Auch der Toasts er hatte seine kalte Dusche. Der apulische Verein wurde wegen Verstoßes gegen die Kunst angezeigt. 6, Absatz 1, des CGS und Art. 33, Absatz 3, des CGS, in Bezug auf Art. 85, Brief. c), Abs. iv) der NOIFs. Mariachiara RispoliAlleinverwalter von Toastswurde verwiesen, weil „die Zahlung der Nettobezüge für die Monate Januar und Februar 2024 an die Mitglieder nicht bis zum 18. März 2024 erfolgt ist“.

SPAL-KAPITEL

auch dort SPAL, ein historischer italienischer Fußballverein, blieb in dieses Urteil verwickelt. Das Ferrara-Team wurde wegen Verstoßes gegen die Kunst angezeigt. 6, Absatz 1, des CGS und Art. 33, Absatz 4, des CGS, in Bezug auf Art. 85, Brief. c), Abs. v) der NOIFs. Joseph TacopinaPräsident des Verwaltungsrates und gesetzlicher Vertreter von SPAL, wurde wegen „Nichtzahlung der IRPEF-Einbehalte für die Monate Januar und Februar 2024 bis zum 18. März 2024“ verwiesen. Ein Riese mit tönernen Füßen, könnte man sagen.

CO.VI.S.C. UND DIE FOLGEN

Die Aufsichtskommission für professionelle Fußballvereine hat diese drei Vereine unter die Lupe genommen (Co.Vi.So.C.), der in dieser Angelegenheit eine entscheidende Rolle spielte. Es war sein Bericht, der die Überweisung auslöste. Dort Co.Vi.So.C. agiert, indem es die finanzielle Situation der Vereine ständig überwacht und bei Bedarf eingreift. Doch welche Konsequenzen werden diese Vorwürfe haben? Der Verweis auf Nationales Bundesgericht könnte dazu führen schwere Sanktionenangefangen von der Strafe in der Rangliste bis zum Abstieg.

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