Gesundheitsversorgung in Ligurien, Befreiung von der Eintrittskarte: Die Verlängerung läuft am 31. März 2024 ab – Primocanale.it

Gesundheitsversorgung in Ligurien, Befreiung von der Eintrittskarte: Die Verlängerung läuft am 31. März 2024 ab – Primocanale.it
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Die Frist gilt nicht für Personen über 65 Jahre und für Kinder unter sechs Jahren, für die die Region beschlossen hat, die Gültigkeit der Bescheinigungen bei unveränderten Einkommensbedingungen automatisch zu verlängern

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Von Redaktion Gesundheitswesen

GENUA – Die Region Ligurien erinnert Sie daran, dass der 31. März 2024 die Frist für die jährliche Erneuerung der Befreiungsbescheinigungen von Fahrkarten ist. Eine Verlängerung der Befreiung ist auch nach dem 31. März 2024 möglich; Insbesondere können Sie die Erneuerung des Zertifikats direkt beantragen, wenn ein medizinisches Anliegen erforderlich ist. Bitte bedenken Sie, dass ein Gang zur Kasse am Stichtag nicht erforderlich ist, da zum Zeitpunkt der ärztlichen Verordnung die notwendigen Voraussetzungen für den Befreiungsanspruch vorliegen müssen.

Die Frist gilt nicht für Personen über 65 und Kinder unter sechs Jahren, für die die Region beschlossen hat, die Gültigkeit der Zertifikate bei unveränderten Einkommensbedingungen automatisch zu verlängern. Ihre Befreiungsbescheinigung (identifizierbar mit dem Code E01) ist unbegrenzt gültig und kann daher weiterhin verwendet werden.

Wenn sich die Einkommensbedingungen im Laufe des Jahres ändern und die gesetzlich festgelegte Grenze überschritten wird, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Befreiung und müssen die Änderung schnellstmöglich Ihrer örtlichen Gesundheitsbehörde melden, indem Sie das Formular „Widerruf der Einkommensbefreiungsbescheinigung“ ausfüllen. Tatsächlich führt jede örtliche Gesundheitsbehörde Kontrollen über die Richtigkeit der Selbstauskünfte durch. Im Falle einer falschen Erklärung werden die unbezahlten Beträge für die erbrachten Dienstleistungen eingezogen und es werden die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Verwaltungssanktionen verhängt.

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