Normale di Pisa sagt kein Verbot mit Israel: „Waffenstillstand“

Normale di Pisa sagt kein Verbot mit Israel: „Waffenstillstand“
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PISA – Normale di Pisa sagt kein Verbot mit Israel: „Waffenstillstand“

Normale di Pisa sagt, es gebe keine Ausschreibung mit Israel, die Scuola Normale Superiore di Pisa bittet um eine Neubewertung der Maeci-Ausschreibung Italien-Israel.

“Dort Obere Normalschule, unter vollständiger Erinnerung an den Inhalt des vom Akademischen Senat am 28. November 2023 angenommenen Antrags erneuert er mit Nachdruck, auch im Lichte der UN-Resolution vom 25. März 2024, die Forderung nach Freilassung der Geiseln und nach einem sofortigen Waffenstillstand im Gazastreifen um eine weitere Verschlechterung der mittlerweile verzweifelten humanitären Lage zu verhindern, die von Tag zu Tag mehr und mehr zu einer inakzeptablen Form der kollektiven Bestrafung der palästinensischen Bevölkerung wird.“

Der vollständige Text des Antrags des Akademischen Senats, der von den Mitgliedern der Scuola Normale Superiore von Pisa genehmigt wurde.

„Im Anschluss an diesen Antrag und im Einklang mit ihrem konsolidierten Engagement im Netzwerk „Scholars At Risk“ hat die Schule beschlossen, als erste konkrete Demonstration der Solidarität und zur Förderung des Dialogs im Nahen Osten zwei Forschungsstipendien zu relevanten Themen auszuschreiben zur Untersuchung des Kontexts und Konflikts zwischen Israel und Palästina und richtet sich insbesondere an palästinensische und israelische Wissenschaftler, bei denen ihre körperliche Sicherheit gefährdet ist oder die ihre akademische Freiheit gefährdet sehen.

Heute, unter außergewöhnlichen und immer ernsteren Umständen, sieht sich die Scuola Normale Superiore aufgerufen, gemeinsam mit der gesamten internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft nicht nur ihre Solidarität konkret zu bezeugen, sondern auch die vielfältigen Auswirkungen ihrer Arbeit kritisch zu reflektieren .

Zu diesem Zweck hat die Scuola Normale:

  1. bekräftigt die Notwendigkeit, Forschungs- und Lehraktivitäten zur Achtung der Kunst anzuregen. 11 der Verfassung der Italienischen Republik, das die Ablehnung des Krieges als Instrument des Angriffs auf die Freiheit anderer Völker und als Mittel zur Lösung internationaler Streitigkeiten vorschreibt;
  2. verpflichtet sich nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Ausübung der Höchste Vorsicht und Sorgfalt bei der Bewertung institutioneller Vereinbarungen und Vorschläge für wissenschaftliche Zusammenarbeit, die sich auf die Entwicklung von Technologien beziehen können, die für militärische Zwecke genutzt werden können und die Umsetzung von Formen der Unterdrückung, Diskriminierung oder Aggression gegen die Zivilbevölkerung, wie sie derzeit im Gazastreifen geschehen;
  3. leitet Verfahren ein, um sicherzustellen, dass diese Grundsätze in den Schulordnungen vollständig zum Ausdruck kommen, und integriert oder ändert sie bei Bedarf;
  4. fragt der MAECI und der MUR der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu versichern, dass alle von ihr geförderten Ausschreibungen und Projekte zur Förderung der industriellen, wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit mit anderen Staaten die Grundsätze der Verfassung, insbesondere des Art. 11;
  5. fordert die MAECI im Lichte der oben genannten Grundsätze auf, die „Wissenschaftliche Bekanntmachung 2024“ vom 21. November 2023 zur Umsetzung des Abkommens über industrielle, wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen Italien und Israel zu überdenken. Darüber hinaus bietet die Scuola Normale Superiore:
  6. verpflichtet sich, die Diskussion und den Dialog zwischen allen Mitgliedern seiner Gemeinschaft über die Entwicklungen der Situation in Palästina zu fördern, indem es den Direktor bittet, bis Ende April eine Generalversammlung zu diesem Thema einzuberufen und andere Initiativen zu fördern;
  7. erteilt dem Direktor das Mandat, in jedem institutionellen Umfeld und insbesondere bei der MUR, der MAECI und der CRUI als Sprecher der in diesem Antrag zum Ausdruck gebrachten Positionen zu fungieren;
  8. ordnet die Veröffentlichung des Antragstextes auf der Website der Schule sowie dessen Verbreitung über die anderen Medienkanäle der Schule an.“

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